Terms of Service
v2.5 · Effective 19.09.2026
NUTZUNGSBEDINGUNGEN (AGB) - VENUED
Version: 2.5
Stand: 19.09.2026
Änderungsprotokoll (v2.5): Neu aufgenommen wurden § 12B (Kuratierte Anbietereinträge) und eine entsprechende Begriffsbestimmung. Bis zu dieser Fassung beschrieben die Bedingungen kuratierte Einträge nur für Events (§ 12A), während die Betreiberin zugleich ein Verzeichnis von Veranstaltungsorten und Event-Räumen veröffentlicht; dieses Verzeichnis hatte eine Grundlage in der Datenschutzerklärung (§ 4.6, § 5.12), nicht aber in diesen Bedingungen. § 12B schließt diese Lücke und erstreckt dieselbe Regelung auf gewerbliche Dienstleister. § 12B.2 legt fest, wer aufgenommen wird: nur gewerblich betriebene Veranstaltungsorte sowie Personen oder Unternehmen, die die Leistungen öffentlich gewerblich anbieten, belegt insbesondere durch ein Impressum nach § 5 DDG, eine Gewerbe- oder Umsatzsteuerregistrierung oder eine öffentliche Preis- oder Buchungsseite. § 12B.3 begrenzt den Inhalt auf tatsächliche geschäftliche Metadaten, eine von der Betreiberin verfasste Beschreibung und von ihr erstelltes oder lizenziertes Bildmaterial und stellt klar, dass keine zusammengetragene E-Mail-Adresse veröffentlicht wird. § 12B.5 hält fest, dass eine über die Plattform an einen nicht beanspruchten Eintrag gesendete Anfrage auf Verlangen des anfragenden Nutzers übermittelt wird und keine eigene kommerzielle Kommunikation der Betreiberin darstellt. § 12B.7 sieht Berichtigung und Entfernung unmittelbar über die Seite des Eintrags vor. § 12B.8 stellt klar, dass die Betreiberin Verfügbarkeit, Qualifikationen, Versicherungsschutz und Erlaubnisse nicht überprüft. Entsprechende Hinweise wurden in die Datenschutzerklärung aufgenommen (§ 4.7, § 5.14).
Änderungsprotokoll (v2.4): Teil D und der übergreifende Teil E wurden berichtigt und erweitert. § 21.1 wurde neu gefasst: Die bisherige Fassung besagte, dass keine Plattformgebühr erhoben werde; das traf nicht mehr zu, seit eine feste Plattformgebühr je Ticket in Betrieb genommen wurde. Die Klausel benennt nunmehr die Gebühr, ihre Bemessung, den möglichen Verzicht sowie den Umstand, dass für kostenlose Reservierungen und Kautionen keine Gebühr anfällt. § 21.2 wurde von „künftigen Gebühren“ auf jede Gebührenänderung einschließlich einer Änderung des Satzes oder der Bemessungsgrundlage sowie des Widerrufs eines Verzichts erweitert und schützt nunmehr bereits verkaufte Tickets. Als Redaktionsgrundsatz nennt diese Fassung an keiner Stelle einen Geldbetrag: Der Satz der Plattformgebühr wird im venued-dashboard und der Abonnementpreis in der App veröffentlicht, jeweils vor Vertragsschluss, damit Preisänderungen unter den Ankündigungsregelungen der § 21.2 und § 24.6 ohne Änderung dieser Bedingungen möglich sind. Neu aufgenommen wurden § 21.6 (kostenlose Events und Fair Use), § 21.7 (Zahlungsverzug) und § 21.8 (steuerliche Plattformtransparenz nach PStTG / DAC7 einschließlich der Meldepflicht der Betreiberin und der Mitwirkungspflicht des Veranstalters). Der neue § 20A enthält die nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung für personenbezogene Daten, die die Betreiberin im Auftrag eines Veranstalters verarbeitet, mit einem Verarbeitungsverzeichnis in Anlage 1. Die neuen § 20.8 bis § 20.12 ergänzen Pflichten zur Käuferkommunikation, zu Absage und wesentlicher Änderung, zu importierten Kontaktdaten, zu Aufnahmen beim Event und zu Sicherheitshinweisen. Der neue § 17.1a legt Mindestanforderungen an die Erstattungsbedingungen des Veranstalters und eine Auffangregel fest. Der neue § 18.7 regelt Kaufbeschränkungen und Zahlungsprüfung. Der neue § 19.6 ergänzt eine Zusicherung zu Außenwirtschaftsrecht und Sanktionen. Der neue § 22.4 begrenzt die eigene Haftung der Betreiberin gegenüber Veranstaltern, die Unternehmer sind, ohne § 27 für Verbraucher zu berühren. Die Risikozuweisung an den Veranstalter in Teil D wurde so verstärkt, dass sie durchsetzbar und nicht nur behauptet ist: § 22.1 wurde um die Buchstaben (h) bis (k) zu importierten Kontaktdaten, Aufnahmen beim Event, Behördenverfahren und von Zahlungsdienstleistern eingezogenen Beträgen ergänzt; der neue § 22.1a benennt die Grenzen der Freistellung, insbesondere eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit der Betreiberin, nicht beanspruchte Kuratierte Einträge und nicht freistellungsfähige Sanktionen, und regelt die anteilige Haftung bei Mitverursachung; der neue § 22.1b regelt Anzeige, Übernahme der Rechtsverteidigung und Vergleichskontrolle; der neue § 22.1c ergänzt Zahlungsfrist, Aufrechnungsrecht und Sicherheitsleistung; § 22.2 stellt die Versicherung als eigene Entscheidung des Veranstalters dar und stellt klar, dass die Betreiberin sie weder verlangt noch prüft und insoweit keine Pflichten übernimmt; der neue § 22.5 begründet die gesamtschuldnerische Haftung von Mitveranstaltern; und der neue § 19.7 ergänzt eine Zusicherung der Vertretungsmacht und eine Pflicht zur Anzeige von Behördenkontakten. Entsprechend der Haltung der Betreiberin, dass Veranstalter ihre Events eigenverantwortlich durchführen, verpflichtet keine Klausel einen Veranstalter, der Betreiberin Versicherungs- oder Genehmigungsnachweise vorzulegen; § 19.4 und § 22.2 weisen diese Verantwortung zu, ohne die Betreiberin zur Prüfstelle zu machen. Der neue § 10.5 ordnet typische Eventrisiken dem Veranstalter zu, ohne § 27.1 zu beschränken. Der neue § 23.5 gestattet die Referenznennung von Namen und Logo eines Veranstalters mit Widerspruchsrecht. Der neue § 24.8 ergänzt eine freiwillige 30-Tage-Zufriedenheitsgarantie für das Abonnement. Der neue § 25.4 enthält die von Apple und Google geforderten App-Store-Regelungen. § 7.1 wurde um den Buchstaben (q) zur Umgehung von Raten-, Nachrichten- und Kaufbeschränkungen ergänzt. Der neue § 22A setzt die Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) für Veranstalter um, die gewerbliche Nutzer sind: die Hauptparameter für die Platzierung eines Events und deren relative Bedeutung, die ausdrückliche Feststellung, dass das Ranking nicht käuflich ist, die Offenlegung, dass die Betreiberin auch eigene Events veröffentlicht und wie diese behandelt werden, der Datenzugang des Veranstalters, Begründungen bei Beschränkung oder Sperrung sowie die Stellung als kleines Unternehmen bei Beschwerdemanagement und Mediation. § 32.2 wurde berichtigt: Die dortige Frist von 14 Tagen unterschreitet die Mindestfrist von 15 Tagen, die Art. 3 Abs. 2 dieser Verordnung für gewerbliche Nutzer vorsieht; § 22A.2 gewährt Veranstaltern daher 30 Tage. § 8.2 gibt nunmehr an, ob eine Moderationsentscheidung mit automatisierten Mitteln getroffen wurde, und stellt klar, dass Entfernung, Sperrung und Kündigung von einem Menschen entschieden werden. § 11.2 wurde berichtigt: Das Melden und Blockieren einzelner Nutzer in der App ist verfügbar und wird nicht länger als künftige Funktion beschrieben. § 29.4 (d) wurde um die neu fortgeltenden Regelungen ergänzt. Zwei überholte Tatsachenangaben wurden berichtigt. § 8.4 besagte, dass in Deutschland noch keine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zertifiziert sei und daher nur der interne Weg offenstehe; der Digital Services Coordinator hat die erste solche Stelle bereits am 12. August 2024 zertifiziert, eine weitere seither. Die Klausel benennt sie nunmehr, verweist auf das von der Europäischen Kommission geführte Verzeichnis und stellt die Position der Betreiberin nach Art. 19 DSA klar. § 30.3 verwies auf die OS-Plattform der Europäischen Kommission, die zum 20. Juli 2025 eingestellt wurde, nachdem die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 durch die Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben worden war; der Verweis wurde hier und im Impressum entfernt, die Angabe zur Verbraucherschlichtung nach dem VSBG bleibt bestehen.
Änderungsprotokoll (v2.3): § 4.5 wurde neu gefasst, um Gast-RSVP und Gast-Ticketkauf so zu beschreiben, wie sie tatsächlich funktionieren. Die bisherige Fassung besagte, dass RSVP, Ticketkauf und Profilerstellung ein Vollkonto erfordern; das trifft nicht zu. § 4.5 legt nunmehr offen, dass eine Bestellung ohne Registrierung abgegeben werden kann, dass die Betreiberin für die betreffende Person anschließend automatisch ein eingeschränktes Konto („Lite-Konto“) anlegt, dass ein solches Konto standardmäßig auf der öffentlichen Teilnehmerliste des Events erscheint und wie die Person Zugang zu diesem Konto und dessen Einstellungen erhält. Entsprechende Angaben wurden in die Datenschutzerklärung aufgenommen (§ 3.5a, § 3.10, § 5.11).
Änderungsprotokoll (v2.2): Rechtsnachfolge der Betreiberin von Alara Özdenler (Einzelunternehmerin) auf die Venued UG (haftungsbeschränkt), HRB 314371, Amtsgericht München, mit Wirkung zum 16.07.2026 (§ 1.1, § 1.5).
Änderungsprotokoll (v2.1): Einführung Kuratierter (aggregierter) Einträge und des Event-Beanspruchungsverfahrens (neuer § 12A; angepasste Begriffsbestimmungen in § 1.3 und § 12.1); Richtlinie gegen Wiederholungstäter (§ 8.7); werbliche Zweckbestätigung für Veranstalter (§ 20.1, vgl. § 31 Abs. 5 UrhG); Klarstellung, dass die Zusammenstellung von Tatsacheninformationen durch die Betreiberin zulässig ist (§ 23.4); angepasste Reaktionsziele (§ 31.2); Aktivierung des Venued-Plus-Abonnements als von der Betreiberin verkaufte Leistung (§ 24; Begriffsbestimmungen § 1.3).
Status: Aktiver kommerzieller Dienst (Event-Discovery, soziales Matchmaking, Ticketing-Vermittler, Organisator-Tools)
KURZÜBERSICHT IN EINFACHER SPRACHE (OHNE RECHTSWIRKUNG)
Venued ist drei Dinge in einer App: (a) ein Ort, um Events in deiner Nähe zu entdecken, (b) eine soziale Plattform, die dir hilft, Menschen zu treffen, die dieselben Events besuchen, und (c) ein Ticketing-Vermittler sowie ein Werkzeugkasten für Veranstalter. Wir führen die Events nicht selbst durch, wir verkaufen die Tickets nicht in eigenem Namen, und wir halten dein Geld nicht. Der Veranstalter ist der Verkäufer. Wir sind die technische Vermittlungsschicht. Begegnungen mit anderen Personen auf Venued und bei Events erfolgen nach deinem eigenen Ermessen. Bitte lies das vollständige Dokument unten, bevor du dich registrierst.
TEIL A. ALLGEMEINES
1. BETREIBERIN & RECHTLICHE GRUNDLAGEN
1.1 Betreiberin. Die Venued-Mobile-Anwendung, die Website unter www.venued.eu, das venued-dashboard für Veranstalter sowie alle zugehörigen Backends und Dienste (zusammen der "Dienst" oder die "Plattform") werden betrieben von der Venued UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 314371, erreichbar unter info@venued.eu sowie über das Kontaktformular unter https://www.venued.eu/about/contact (die "Betreiberin", "wir", "uns"). Vollständige Anbieterangaben enthält das Impressum unter https://www.venued.eu/about/impressum.
1.2 Einordnung des Dienstes. Die Betreiberin ist Diensteanbieterin im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) sowie des deutschen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Im Rahmen des Ticketverkaufs handelt die Betreiberin als technische Vermittlerin im Sinne des Art. 6 der Richtlinie 2000/31/EG sowie des § 8 TMG.
1.3 Begriffsbestimmungen.
"Nutzer" bezeichnet jede natürliche Person, die ein Konto registriert oder den Dienst anderweitig nutzt.
"Besucher" bezeichnet jede Person, die öffentliche Plattforminhalte aufruft, ohne angemeldet zu sein.
"Veranstalter" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die einen Veranstalter-Status besitzt und die Plattform zur Veröffentlichung, Bewerbung, zum Ticketverkauf oder zur Verwaltung von Events nutzt.
"Event" bezeichnet jede Veranstaltung, Performance, Kursstunde, Zusammenkunft oder Aktivität, die auf der Plattform gelistet wird, gleichviel ob von einem Veranstalter veröffentlicht oder von der Betreiberin als Kuratierter Eintrag zusammengestellt.
"Kuratierter Anbietereintrag" bezeichnet einen von der Betreiberin aus öffentlich zugänglichen Tatsacheninformationen nach § 12B zusammengestellten Eintrag zu einem Veranstaltungsort, einem Event-Raum oder einem gewerblichen Dienstleister, den der betreffende Anbieter noch nicht beansprucht hat. Ein Kuratierter Anbietereintrag enthält ausschließlich tatsächliche geschäftliche Metadaten, eine von der Betreiberin verfasste oder umformulierte Beschreibung sowie von der Betreiberin bereitgestelltes oder lizenziertes Bildmaterial.
"Kuratierter Eintrag" bezeichnet einen von der Betreiberin aus öffentlich zugänglichen Tatsacheninformationen (etwa Titel, Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort und Preis) zusammengestellten Eventeintrag, der zu Entdeckungszwecken angezeigt wird und für den kein Veranstalter das Event beansprucht hat. Ein Kuratierter Eintrag enthält ausschließlich tatsächliche Metadaten, eine von der Betreiberin verfasste oder umformulierte Beschreibung sowie von der Betreiberin bereitgestelltes oder lizenziertes Bildmaterial; er gibt keine Plakate, Flyer, Fotografien oder Werbetexte Dritter wieder.
"Beanspruchtes Event" bezeichnet ein Event, für das ein Veranstalter das Beanspruchungsverfahren nach § 12A.3 abgeschlossen und die Verantwortung für dessen Inhalte übernommen hat.
"Ticket" bezeichnet einen digitalen Einlassnachweis einschließlich aller QR-Code-tragenden Artefakte, die im Zusammenhang mit einem Event ausgegeben werden.
"Bestellung" bezeichnet jeden Kauf, jede kostenlose Reservierung (RSVP), jede Freikarte (Comp) oder manuelle Buchung, die auf der Plattform erfasst wird.
"Gruppe" bezeichnet einen Chat- oder Interaktionskontext, der einen oder mehrere Nutzer mit einem Event oder miteinander verknüpft.
"Match" bezeichnet eine Verbindung zwischen zwei Nutzern, die wechselseitig auf der Plattform initiiert und akzeptiert wurde.
"Inhalt" bezeichnet jede Information, jedes Foto, jeden Text, jedes Profilattribut, jede Nachricht, jede Eventbeschreibung oder jedes sonstige Material, das von einem Nutzer oder Veranstalter an die Plattform übermittelt wird.
"Teilnehmerdaten" bezeichnet personenbezogene Daten von Käufern und Teilnehmenden, die die Betreiberin im Auftrag eines Veranstalters im Zusammenhang mit dessen Events verarbeitet, wie in § 20A.1 näher bestimmt.
"Merchant of Record" (MoR) bezeichnet die juristische Einheit, die der vertragliche Verkäufer eines Tickets ist und die zugehörige Zahlung abwickelt. Nach diesen Bedingungen ist die Betreiberin niemals Merchant of Record für Tickets; diese Rolle übernimmt der Veranstalter oder dessen Zahlungsdienstleister. Für das Abonnement (§ 24) ist die Betreiberin selbst Verkäuferin.
"Abonnement" oder "Venued Plus" bezeichnet die optionale kostenpflichtige Mitgliedschaft nach § 24, die die Betreiberin unmittelbar an den Nutzer verkauft.
1.4 Vertragssprache. Diese Bedingungen werden in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist die deutsche Fassung maßgeblich. Für alle anderen Nutzer ist die englische Fassung maßgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen, sofern vorhanden, dienen ausschließlich der Bequemlichkeit und entfalten keine Rechtswirkung.
1.5 Rechtsnachfolge. Mit Wirkung zum 16.07.2026 ist die Betreiberin von Alara Özdenler (Einzelunternehmerin) im Wege der Rechtsnachfolge auf die Venued UG (haftungsbeschränkt) übergegangen; die Venued UG (haftungsbeschränkt) ist in alle bestehenden Nutzerverträge eingetreten. Die Betreiberin kann diese Bedingungen sowie den Dienst auch künftig jederzeit auf einen weiteren unternehmerischen Rechtsnachfolger übertragen, ohne weitere Zustimmung des Nutzers, sofern (a) der Rechtsnachfolger mindestens gleich kreditwürdig ist, (b) die Rechte der Nutzer nach geltendem Verbraucherschutzrecht gewahrt bleiben und (c) der Nutzer mindestens 30 Tage im Voraus per In-App-Mitteilung oder E-Mail informiert wird. Dem Nutzer steht ein Sonderkündigungsrecht zu, indem er sein Konto vor Wirksamwerden der Übertragung löscht.
2. LEISTUNGSUMFANG
2.1 Drei Säulen. Der Dienst umfasst drei integrierte Funktionen:
(a) Event-Entdeckung: Suche, Feed, Empfehlungen und Detailseiten für Events, gleichviel ob von Veranstaltern veröffentlicht oder von der Betreiberin als Kuratierte Einträge zusammengestellt (§ 12A), zugänglich für Besucher und Nutzer.
(b) Soziales Matchmaking: Profilerstellung, Interessen-Tagging, algorithmische Empfehlungen anderer Nutzer im Zusammenhang mit Events, beidseitige Match-Anfragen sowie Gruppenchats zwischen gematchten Nutzern und Event-Teilnehmern.
(c) Veranstalter-Tools und Ticketing-Vermittlung: das venued-dashboard zum Erstellen und Verwalten von Events, Reichweiten- und Verkaufsanalysen, Teilnehmerlisten, Scanner-Pairing sowie ein Zahlungs-Vermittlungsdienst, der Käufer mit dem Stripe-Connect-Standard-Konto des Veranstalters verbindet.
2.2 Geografischer Schwerpunkt. Der Dienst konzentriert sich derzeit auf den Großraum München. Der Wirkungsbereich kann von der Betreiberin jederzeit und ohne Vorankündigung erweitert werden.
2.3 Keine Verfügbarkeitsgarantie. Die Betreiberin stellt den Dienst auf Best-Effort-Basis bereit. Wir gewährleisten weder eine ununterbrochene Verfügbarkeit, noch fehlerfreien Betrieb, noch das Fortbestehen einer bestimmten Funktion, noch die fortlaufende Verfügbarkeit eines bestimmten Events oder Veranstalters. Siehe § 26 (Verfügbarkeit) und § 27 (Haftungsbeschränkung).
2.4 Beta-Charakter. Wesentliche Bestandteile des Dienstes, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Empfehlungsalgorithmen, den Matchmaking-Ablauf, das KI-gestützte Ranking-System, die Warteliste, die Plus-Eins-Logik und das Rabattcode-System, befinden sich im fortlaufenden Beta-Betrieb. Funktionen können sich jederzeit ändern, ersetzt oder eingestellt werden.
3. ANNAHME & VERTRAGSSCHLUSS
3.1 Vertragsschluss. Ein verbindlicher Vertrag zwischen Nutzer und Betreiberin über die Nutzung des Dienstes kommt zustande, sobald der Nutzer die Registrierung abschließt, sobald ein anonymer Besucher erstmals eine zustimmungspflichtige interaktive Funktion verwendet oder sobald einem Veranstalter der Veranstalter-Status gewährt wird, je nachdem, was zuerst eintritt.
3.2 Umfang der Annahme. Mit der Annahme dieser Bedingungen erkennt der Nutzer zusätzlich die Datenschutzerklärung (https://www.venued.eu/about/privacy) an, die durch Verweis Vertragsbestandteil wird und beschreibt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden.
3.3 Geschäftsfähigkeit. Der Nutzer bestätigt, dass er nach dem Recht seines gewöhnlichen Aufenthalts geschäftsfähig ist und nicht im Auftrag einer sanktionierten Person oder Organisation handelt.
3.4 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt; § 306 BGB bleibt unberührt.
TEIL B. NUTZER (B2C)
4. NUTZUNGSBERECHTIGUNG & REGISTRIERUNG
4.1 Mindestalter. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. Mit der Registrierung versichert der Nutzer, dass er sowohl in Deutschland als auch im Land seines gewöhnlichen Aufenthalts volljährig ist.
4.2 Korrektheit der Angaben. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Die Angabe falscher Namen, falscher Geburtsdaten oder das Auftreten unter fremder Identität sind ein wichtiger Grund für die sofortige Beendigung des Vertrags.
4.3 Nur ein Konto. Jeder Nutzer darf höchstens ein persönliches Venued-Konto unterhalten. Das Anlegen weiterer Konten zur Umgehung einer Sperre oder zur Manipulation von Matchmaking- oder RSVP-Signalen ist untersagt.
4.4 Verifizierung. Die Registrierung erfordert eine gültige E-Mail-Adresse und kann eine Telefonnummern-Verifizierung per SMS-Einmalkennwort (OTP) erfordern. Die Telefonnummer wird ausschließlich zum Versand des OTP im Klartext durch unseren externen SMS-Dienstleister verarbeitet und von uns nur als kryptografischer Einweg-Hash gespeichert; siehe Datenschutzerklärung § 3.3 sowie § 7.1.
4.5 Anonymes Browsing, Gast-RSVP und Gast-Ticketkauf. Besucher und angemeldete anonyme Nutzer dürfen Events und bestimmte öffentliche Inhalte ohne Konto durchsuchen. Darüber hinaus ermöglicht der Dienst es einem Besucher, eine Bestellung ohne vorherige Registrierung aufzugeben: Ein Besucher kann einen Platz bei einem Event reservieren (RSVP) oder ein Ticket erwerben, indem er ausschließlich die für diese Bestellung erforderlichen Daten angibt, nämlich einen Namen und eine E-Mail-Adresse sowie bei einem kostenpflichtigen Ticket Zahlungsdaten. Die Abgabe einer solchen Bestellung ist die Nutzung einer interaktiven Funktion im Sinne von § 3.1 und stellt in diesem Moment die Annahme dieser Bedingungen sowie die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung dar; beide Dokumente sind im RSVP- und Checkout-Ablauf vor Abgabe der Bestellung verlinkt.
(a) Automatische Kontoerstellung. Mit der Bestätigung eines Gast-RSVP oder einer Gast-Ticketbestellung legt die Betreiberin für die betreffende Person automatisch ein Venued-Nutzerkonto an, und zwar aus den bei der Buchung angegebenen Daten. Die Person registriert sich nicht, wählt kein Passwort und durchläuft nicht den Registrierungsablauf nach § 4.1 bis § 4.4. Ein solches Konto ist ein eingeschränktes Konto („Lite-Konto“): Es enthält keine verifizierte Telefonnummer, keine Interessen-Tags, kein Geburtsdatum und kein vollständiges Profil.
(b) Auswirkung auf die öffentliche Teilnehmerliste. Ein Lite-Konto nimmt an der Teilnehmerlisten-Funktion des Dienstes unter denselben Bedingungen teil wie ein registriertes Konto. Hat der Veranstalter die Teilnehmerliste des Events auf „für alle sichtbar“ belassen, was die Voreinstellung ist, wird die Person auf der öffentlichen Event-Seite als teilnehmend angezeigt. Diese Seite wird auch nicht angemeldeten Besuchern ausgeliefert, wird aus einem öffentlichen Cache bereitgestellt und kann von Suchmaschinen indexiert werden. Was dabei über die Person angezeigt wird, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht und wie es abgeschaltet werden kann, ist in der Datenschutzerklärung § 3.5a, § 3.10 und § 5.11 dargelegt. E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Zahlungsdaten, Bestellwert und Ticketart werden nicht veröffentlicht.
(c) Zugang zum Konto und zu dessen Einstellungen. Die Bestellbestätigungs-E-Mail enthält einen einmalig verwendbaren Link, über den sich die Person in das für sie angelegte Konto anmelden und dessen Einstellungen erreichen kann. Sofern eine E-Mail-Adresse angegeben wurde, kann sich die Person auch jederzeit später anmelden, indem sie einen Einmalcode an diese Adresse anfordert. Welche Einstellung auf welcher Oberfläche verfügbar ist, ist in der Datenschutzerklärung § 3.5a angegeben. Die Einstellung, mit der eine Person aus öffentlichen Teilnehmerlisten entfernt wird, ist die feldbezogene Sichtbarkeitsstufe für die Teilnahme; sie ist sowohl unter „Privatsphäre“ in den Kontoeinstellungen auf www.venued.eu als auch unter „Privatsphäre“ in den Einstellungen der mobilen Venued-App verfügbar. Zusätzlich bieten Website und App bei der Buchung die Möglichkeit, für das betreffende Event überhaupt nicht auf der Teilnehmerliste zu erscheinen. Unabhängig davon nimmt die Betreiberin auf Anforderung an privacy@venued.eu die Einstellung vor, kommt einem Widerspruch nach oder löscht das Konto, ohne dass eine Anmeldung erforderlich ist und ohne Kosten.
(d) Weiterhin vollkontopflichtige Funktionen. Match-Anfragen, In-App-Chat, Gruppenteilnahme, eine über die in (a) genannten Felder hinausgehende Profilerstellung sowie das Abonnement (§ 24) erfordern ein Vollkonto, also den Abschluss der Registrierung nach § 4.1 bis § 4.4. Das Mindestalter nach § 4.1 und die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben nach § 4.2 gelten für eine Gastbestellung ebenso wie für eine Registrierung.
4.6 Recht auf Verweigerung. Die Betreiberin kann eine Registrierung nach billigem Ermessen ablehnen, aussetzen oder widerrufen, insbesondere bei begründetem Verdacht auf Betrug, Sanktionsrelevanz oder wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen.
5. KONTOSICHERHEIT
5.1 Zugangsdaten. Der Nutzer ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten und für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto erfolgen.
5.2 Meldung bei Kompromittierung. Der Nutzer muss die Betreiberin unverzüglich unter security@venued.eu informieren, sobald er Kenntnis von einer unbefugten Nutzung seines Kontos, einem verlorenen Gerät oder einer Kompromittierung seiner Zugangsdaten erlangt. Für Handlungen, die nach Eingang und Bearbeitung dieser Meldung über das Konto erfolgen, haftet der Nutzer nicht.
5.3 Inaktive Konten. Die Betreiberin kann nach angemessener vorheriger E-Mail-Ankündigung Konten deaktivieren oder löschen, die über einen längeren Zeitraum (mindestens 24 Monate) inaktiv sind, um Benutzernamen freizugeben und Infrastruktur einzusparen.
6. NUTZERINHALTE & LIZENZ
6.1 Lizenzgewährung. Mit der Übermittlung von Inhalten an die Plattform gewährt der Nutzer der Betreiberin eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Speicherung, Zwischenspeicherung, Vervielfältigung, Umkodierung, Anzeige, Verbreitung, Übertragung, öffentlichen Wiedergabe und zur Erstellung abgeleiteter Werke dieser Inhalte zum Zwecke des Betriebs, der Bereitstellung, der Sicherung, der Bewerbung und der Verbesserung des Dienstes. Diese Lizenz ist für den technischen Betrieb einer mehrnutzerfähigen sozialen Plattform erforderlich (z. B. Auslieferung zwischengespeicherter Kopien über CDN; Einbettung von Fotos in den Chat anderer Nutzer).
6.2 Beendigung der Lizenz. Die Lizenz nach § 6.1 endet mit Löschung des Inhalts oder des Kontos, vorbehaltlich (a) angemessener Verbreitungsverzögerungen in verteilten Systemen und CDN-Caches, (b) einer Backup-Aufbewahrung von höchstens 90 Tagen, (c) Kopien, die in geteilte Inhalte eingebettet sind (etwa ein Bild, das im Chat eines anderen Nutzers oder im Suchmaschinen-Cache eines Dritten zitiert wurde), und (d) anonymisierter Auswertungen, die aus dem Inhalt abgeleitet wurden. Sofern der Nutzer Inhalte für eine öffentlich indizierbare Seite bereitgestellt hat (siehe § 6.4), können verbleibende zwischengespeicherte Kopien bei Drittanbietern außerhalb unserer Kontrolle fortbestehen.
6.3 Zusicherungen des Nutzers. Der Nutzer sichert zu, dass:
(a) er Eigentümer der Inhalte ist oder sämtliche Rechte, Lizenzen und Einwilligungen besitzt, die zur Gewährung der Lizenz nach § 6.1 erforderlich sind;
(b) er sämtliche erforderlichen Einwilligungen (einschließlich, soweit anwendbar, der Einwilligungen nach §§ 22 ff. KUG) für jede identifizierbare Person eingeholt hat, die auf hochgeladenen Fotos abgebildet ist, sowie von der erziehungsberechtigten Person, falls ein Minderjähriger zufällig abgebildet ist;
(c) der Inhalt keine Rechte Dritter verletzt (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder anwendbare Designrechte); und
(d) der Inhalt den Regeln in § 7 entspricht.
6.4 Standardmäßig öffentliche Inhalte. Venued ist ein Social-Network-Dienst. Die folgenden Kategorien von Nutzerinhalten sind systembedingt öffentlich zugänglich, einschließlich für nicht angemeldete Besucher und Suchmaschinen-Crawler:
- Anzeigename, Profilfoto, Bio, Interessen-Tags, "Facts" und sonstige Profilfelder;
- Events, die der Nutzer erstellt, besucht oder als Veranstalter aufgeführt wird;
- Fotos und Beschreibungen, die solchen Events zugeordnet sind;
- Öffentlicher Teilnahmestatus (RSVP) auf einer öffentlichen Event-Seite.
Inhalte, die NICHT standardmäßig öffentlich sind, werden in Datenschutzerklärung § 3.10 aufgezählt (insbesondere: E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum, interne Nutzer-ID, Direktnachrichten, Gruppenchats, "Likes"/"Saves"/"Dismisses" sowie Kontaktformular-Eingaben). Der Nutzer darf in öffentlich sichtbare Felder keine Inhalte hochladen, deren Indizierung durch Dritte er nicht akzeptieren würde.
6.5 Moderation durch die Betreiberin. Die Betreiberin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Nutzerinhalte zu prüfen. Die Betreiberin kann Inhalte im Einklang mit diesen Bedingungen und § 8 entfernen, einschränken, ausblenden oder bearbeiten. Solche Maßnahmen können proaktiv oder als Reaktion auf Nutzermeldungen erfolgen.
7. ZULÄSSIGE NUTZUNG
7.1 Verbotenes Verhalten. Folgendes Verhalten ist strikt untersagt und führt ohne Entschädigung zur sofortigen Inhaltsentfernung, Kontosperre oder dauerhaften Sperrung:
(a) Belästigung, Stalking, Drohungen, Einschüchterung oder koordinierter Missbrauch anderer Nutzer oder Veranstalter;
(b) Hassrede, diskriminierende Beleidigung oder Aufstachelung zu Gewalt aus geschütztem Grund;
(c) sexuell explizite Inhalte, Nacktheit außerhalb künstlerischer Kontexte, sexuelle Anbahnung oder jede Sexualisierung Minderjähriger (Null-Toleranz-Kategorie mit sofortiger Anzeige bei den Behörden gemäß § 184b StGB und § 4 JuSchG);
(d) Identitätsfälschung gegenüber anderen Personen, Organisationen oder öffentlichen Personen;
(e) Erstellung gefälschter Events, Phantom-Events oder Events, zu deren Veranstaltung der Nutzer nicht berechtigt ist;
(f) betrügerische Ticket-Aktivitäten, einschließlich unzulässigem Weiterverkauf, Scalping über dem Nennpreis und Missbrauch von Zahlungsmitteln;
(g) Spam, unzulässige kommerzielle Kommunikation, Off-Plattform-Marketing in Chats oder Profilen, Anwerbung für Multi-Level-Marketing;
(h) automatisierter Zugriff, Scraping, Crawling, massenhafte Datenextraktion, Reverse-Engineering der Plattform oder Umgehung von App Check oder Rate-Limiting;
(i) Hochladen von Schadsoftware, Exploit-Payloads oder Inhalten, die die Plattform oder ihre Nutzer gefährden;
(j) Verletzung gewerblicher Schutzrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter;
(k) Doxxing, Veröffentlichung der Kontaktdaten oder des Aufenthaltsorts einer anderen Person ohne deren Einwilligung;
(l) Deepfakes, nicht einvernehmlich erstellte synthetische Medien, die identifizierbare Personen darstellen;
(m) Verkauf oder Anbahnung illegaler Drogen, Waffen oder von nach deutschem oder EU-Recht illegalen Dienstleistungen;
(n) Nutzung der Plattform zur Planung, Bewerbung oder Begehung einer Straftat nach deutschem oder EU-Recht;
(o) jegliches Verhalten, das gegen die Datenschutzerklärung, das anwendbare Datenschutzrecht oder die Rechte Minderjähriger verstößt;
(p) Versuche, Moderationsmaßnahmen zu umgehen, einschließlich Sperrenumgehung über Zweitkonten, VPN-basierter geografischer Umgehung regionaler Sperren oder Verschleierung der Geräte-Fingerprint-ID.
(q) das Umgehen oder der Versuch des Umgehens von Ratenbegrenzungen, Nachrichtenlimits, Spam-Erkennung oder Kaufbeschränkungen, auch durch die Verteilung im Wesentlichen identischer Nachrichten oder Bestellungen auf mehrere Konten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Zahlungsmittel.
7.2 Null-Toleranz-Kategorien. Die Kategorien (b), (c), (l) und (n) führen ohne vorherige Verwarnung zur sofortigen dauerhaften Sperrung. Andere Kategorien können nach Ermessen der Betreiberin zunächst zu einer Verwarnung mit Eskalationspfad führen.
7.3 Vorbehalt. Die Betreiberin kann mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, Inhalte aufbewahren und offenlegen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, und vermutete Straftaten anzeigen.
8. DSA-MELDE- UND ABHILFEVERFAHREN & TRANSPARENZ (Art. 14 DSA)
8.1 Meldung rechtswidriger Inhalte. Jede Person, gleichgültig ob Nutzer oder nicht, kann der Betreiberin Inhalte melden, die sie nach EU- oder deutschem Recht für rechtswidrig hält. Die Meldung ist zu richten an legal@venued.eu und enthält:
(a) eine hinreichende Begründung, weshalb der Inhalt rechtswidrig sein soll;
(b) eine eindeutige Bezeichnung des genauen Fundorts (URL oder In-App-Verweis);
(c) den Namen und die E-Mail-Adresse des Meldenden (bei kinderpornografischem Material darf die Meldung anonym erfolgen);
(d) eine Erklärung in gutem Glauben, dass die Angaben zutreffend und vollständig sind.
Die Betreiberin bestätigt den Eingang zeitnah und bearbeitet Meldungen im Einklang mit Art. 16 DSA.
8.2 Begründung von Entscheidungen. Schränkt die Betreiberin die Sichtbarkeit eines Inhalts ein, sperrt oder kündigt sie ein Konto oder beschränkt sie die Monetarisierungsmöglichkeit eines Nutzers, erhält der betroffene Nutzer eine Begründung im Einklang mit Art. 17 DSA, sofern die Maßnahme nicht gegen einen täuschend agierenden Hochvolumen-Akteur ergeht oder das Gesetz die Mitteilung verbietet. Die Begründung gibt an, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden. Automatisierte Systeme können Inhalte zur Prüfung markieren; die Entscheidung, einen Inhalt zu entfernen oder ein Konto zu sperren oder zu kündigen, trifft jedoch ein Mensch. Die Betreiberin trifft diese Maßnahmen nicht im Wege einer ausschließlich automatisierten Entscheidungsfindung.
8.3 Internes Beschwerdeverfahren. Ein von einer Moderationsentscheidung nach § 8.2 betroffener Nutzer kann innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung eine kostenlose interne Beschwerde an legal@venued.eu richten. Die Betreiberin prüft die Beschwerde unverzüglich und kann die Entscheidung aufheben.
8.4 Außergerichtliche Streitbeilegung. Nutzer können Moderationsstreitigkeiten an eine nach Art. 21 DSA zertifizierte Streitbeilegungsstelle richten. Im Zeitpunkt dieser Fassung hat der Digital Services Coordinator bei der Bundesnetzagentur die User Rights GmbH (Berlin, https://user-rights.org) und die KLN information services UG, auftretend als Platform Control (Gräfelfing, https://platform-control.com), zertifiziert; die Europäische Kommission veröffentlicht das Verzeichnis aller in der EU zertifizierten Stellen unter https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/dsa-out-court-dispute-settlement. Die Betreiberin ist Kleinst- bzw. Kleinunternehmen im Sinne des Art. 19 DSA und insoweit nicht verpflichtet, sich an Verfahren nach Art. 21 DSA zu beteiligen; eine Entscheidung einer solchen Stelle ist für die Parteien ohnehin nicht bindend (Art. 21 Abs. 2 DSA). Der interne Weg nach § 8.3 und der Rechtsweg bleiben eröffnet.
8.5 Vertrauenswürdige Hinweisgeber. Meldungen vertrauenswürdiger Hinweisgeber im Sinne des Art. 22 DSA werden vorrangig bearbeitet.
8.6 Transparenzberichte. Soweit nach Art. 15 DSA erforderlich, veröffentlicht die Betreiberin einen jährlichen Transparenzbericht und stellt ihn unter www.venued.eu bereit. Die Betreiberin ist derzeit Kleinst- bzw. Kleinunternehmen im Sinne des Art. 19 DSA und insoweit von der Berichtspflicht des Art. 15 DSA befreit.
8.7 Wiederholungstäter. Die Betreiberin betreibt eine Richtlinie gegen Wiederholungstäter. Bei einem Nutzer oder Veranstalter, gegen den wiederholt berechtigte Meldungen rechtswidriger Inhalte oder Schutzrechtsverletzungen vorliegen (als Richtwert drei oder mehr bestätigte Meldungen innerhalb von zwölf Monaten), können die betroffenen Inhalte entfernt und das Konto nach § 29.2 gesperrt oder gekündigt werden. Bei der Beurteilung berücksichtigt die Betreiberin die Schwere des Einzelfalls und kann in eindeutigen oder schwerwiegenden Fällen früher handeln.
9. MATCHMAKING, EMPFEHLUNGEN & KI
9.1 Algorithmische Personalisierung. Der Dienst nutzt algorithmisches Ranking, um Events, Veranstalter und andere Nutzer vorzuschlagen. Das Ranking basiert auf Interessen-Tags, vorherigen Interaktionen, Sprachpräferenzen, Zeit- und Ortsfiltern sowie auf Ähnlichkeitswerten, die von einem KI-System (einem Heterogeneous Temporal Graph) berechnet werden. Einzelheiten enthält Datenschutzerklärung § 6. Ein etwaiges Standortsignal für das Ranking oder für die Anzeige von Veranstaltungen und Personen in der Nähe ist ausschließlich grob und auf Bezirksebene: Mit Ihrer Erlaubnis ermittelt die App aus einer vorübergehenden Standortmessung auf dem Gerät Ihren nächstgelegenen Stadtbezirk und speichert nur diesen Bezirk (einen Namen und dessen festen Mittelpunkt), niemals Ihre genauen Koordinaten oder einen Bewegungsverlauf; alternativ können Sie Ihren Bezirk manuell festlegen. Siehe Datenschutzerklärung § 3.12.
9.2 Keine Kompatibilitätsgarantie. Die Betreiberin gewährleistet nicht, dass ein über das Matchmaking vorgeschlagener Nutzer kompatibel, geeignet, sicher, verfügbar oder ehrlich ist. Vorschläge sind statistische Empfehlungen, keine Empfehlungen im Sinne einer Befürwortung.
9.3 Keine Überprüfung anderer Nutzer. Die Betreiberin führt keine Background-Checks, Strafregisterabfragen, Identitätsprüfungen, Altersnachweise über die Selbstauskunft hinaus oder psychologische Beurteilungen anderer Nutzer durch. Die zu anderen Nutzern angezeigten Informationen (Anzeigename, Fotos, Bio, Interessen) sind selbst angegeben und können unzutreffend sein.
9.4 KI-Verordnungs-Hinweis (Art. 50 KI-VO). Das Empfehlungssystem ist ein KI-System, das ausschließlich Vorschläge erzeugt und keine rechtlichen oder ähnlich erheblichen Auswirkungen auf Nutzer im Sinne des Art. 22 DSGVO hat. Es gilt als KI-System mit minimalem bis begrenztem Risiko nach der EU-KI-Verordnung. Siehe Datenschutzerklärung § 6.4.
9.5 Widerspruchsrecht. Nutzer können einer personalisierten Profilbildung jederzeit widersprechen, indem sie die Profileinstellungen anpassen oder eine E-Mail an privacy@venued.eu senden. Eine nicht-personalisierte Fallback-Erfahrung kann bereitgestellt werden.
9.6 Beta-Status. Matchmaking- und Empfehlungsfunktionen sind ausdrücklich experimentell. Verfügbarkeit, Ranking-Qualität und Verhalten können sich ohne Vorankündigung ändern.
10. OFF-PLATFORM-TREFFEN & SICHERHEIT ZWISCHEN NUTZERN
10.1 Auf eigenes Risiko. Auf der Plattform initiierte Verbindungen können zu persönlichen Treffen oder Off-Plattform-Interaktionen führen. Solche Interaktionen erfolgen nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko des Nutzers und außerhalb der technischen Kontrolle der Betreiberin.
10.2 Keine Aufsichtspflicht. Die Betreiberin ist weder Begleitperson, Aufsichtsperson, Eskorte noch Garantin der Sicherheit in der Offline-Welt. In der App veröffentlichte Sicherheitshinweise sind rein informatorisch und begründen weder Garantien noch über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Sorgfaltspflichten.
10.3 Persönliche Vorsicht. Nutzer sind verpflichtet, vor einem Treffen mit einem anderen Nutzer angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen (insbesondere: Treffen an öffentlichen Orten, Information einer Vertrauensperson, keine Weitergabe von Wohnadressen oder Finanzdaten an Fremde, Beachtung von Alters- und Einwilligungsregeln nach deutschem Recht).
10.4 Keine Haftung für Drittverhalten. Die Betreiberin haftet nicht für das Verhalten anderer Nutzer, Veranstalter, Teilnehmer, Veranstaltungspersonal oder Dritter bei, vor oder nach Events. Siehe § 27.
10.5 Typische Risiken bei Events. Manche Events sind mit typischen Risiken verbunden, einschließlich der Gefahr von Erkrankung, Verletzung oder Sachschaden, sei es durch körperliche Betätigung, Besucherdichte, Schallpegel, Lichteffekte oder die Art der Aktivität selbst. Die Verantwortung für die Sicherheit eines Events, für dessen Gefährdungsbeurteilung und für den Versicherungsschutz liegt beim Veranstalter (§ 19.4, § 20.12, § 22.2). Die Betreiberin veranstaltet und beaufsichtigt Events nicht und sagt deren Sicherheit nicht zu. Diese Regelung schließt die eigene Haftung der Betreiberin nach § 27.1, insbesondere für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, weder aus noch beschränkt sie sie.
11. MELDEN & BLOCKIEREN
11.1 Event-Meldung. Nutzer können ein Event über die In-App-Funktion "Event melden" wegen Unrichtigkeit, Sicherheitsbedenken oder Verstoß gegen diese Bedingungen melden. Meldungen werden im Einklang mit § 8 geprüft.
11.2 Nutzer-Meldung und Blockierung. Nutzer können einzelne Nutzer unmittelbar in der App melden und blockieren. Eine Blockierung wird unverzüglich wirksam. Meldungen werden nach Maßgabe von § 8 geprüft. Anliegen zu anderen Nutzern können zusätzlich per E-Mail an legal@venued.eu gemeldet werden, auch von Personen, die nicht angemeldet sind.
11.3 Keine rechtliche Feststellung. Meldungen und Moderationsmaßnahmen sind operative Entscheidungen der Betreiberin. Sie sind keine rechtlichen Feststellungen von Schuld oder Haftung und ersetzen keine sonstigen Rechtsbehelfe des Nutzers.
TEIL C. EVENTS, RSVPs & TICKETING
12. EVENTS: INFORMATION & RICHTIGKEIT
12.1 Quelle der Event-Informationen. Bei Beanspruchten Events und von einem Veranstalter veröffentlichten Events stammen sämtliche Eventeinträge, Beschreibungen, Preise, Kapazitäten, Altersbeschränkungen, Dresscodes, Zeitpläne und sonstigen Eventmetadaten vom Veranstalter; die Betreiberin überprüft sie nicht eigenständig. Bei Kuratierten Einträgen werden die Event-Informationen von der Betreiberin gemäß § 12A aus öffentlichen Quellen zusammengestellt; die Betreiberin gewährleistet deren Richtigkeit nicht und überprüft sie nicht eigenständig.
12.2 Best-Effort-Schutzmaßnahmen. Die Betreiberin betreibt automatisierte und redaktionelle Schutzmechanismen (serverseitige Validierung, Veranstalter-Onboarding, KI-gestützte Tag-Bestätigung), um offensichtliche Fehler zu reduzieren. Diese Schutzmechanismen begründen keine Richtigkeitsgarantie.
12.3 Vertrauen auf eigenes Risiko. Das Vertrauen des Nutzers in Event-Informationen erfolgt auf eigenes Risiko. Bei wesentlich falschen oder irreführenden Event-Informationen richtet sich der primäre Anspruch des Nutzers gegen den Veranstalter; die Betreiberin kann nach eigenem Ermessen gemäß § 7 und § 8 eingreifen.
12A. KURATIERTE (AGGREGIERTE) EINTRÄGE
12A.1 Zweck und Charakter. Um von Beginn an eine sinnvolle Entdeckungs- und Matchmaking-Erfahrung zu ermöglichen, stellt die Betreiberin Kuratierte Einträge für Events zusammen, die von keinem Veranstalter beansprucht wurden. Ein Kuratierter Eintrag wird aus öffentlich zugänglichen Tatsacheninformationen über ein Event zusammengestellt. Derartige Tatsacheninformationen (insbesondere das Bestehen eines Events, dessen Titel, Datum, Uhrzeit, Dauer, Veranstaltungsort, Adresse, Preis, Altersgrenze und Kategorie) unterliegen keinem Urheberrechtsschutz und werden zur Information der Nutzer zusammengestellt, vergleichbar einem öffentlichen Veranstaltungskalender oder Veranstaltungsverzeichnis.
12A.2 Quellen und Inhaltsgrenzen. Die Betreiberin stellt Kuratierte Einträge aus offiziellen Schnittstellen und Datenfeeds (etwa öffentlichen APIs, RSS, Kalender-/ICS-Feeds und strukturierten Eventdaten), aus öffentlichen Webquellen sowie aus eigener redaktioneller Erfassung zusammen. Für jeden Kuratierten Eintrag gilt: Die Betreiberin (a) gibt ausschließlich tatsächliche Metadaten wieder; (b) zeigt eine von ihr verfasste oder umformulierte Beschreibung anstelle von Werbetexten Dritter; und (c) zeigt ausschließlich Bildmaterial, das sie selbst erstellt oder lizenziert hat (einschließlich Stock-Bildmaterial). Die Betreiberin hostet keine Plakate, Flyer, Eventfotografien oder Logos Dritter auf Kuratierten Einträgen. Handelt es sich bei einem Bild um ein generisches oder repräsentatives Bild und nicht um eine Abbildung des konkreten Events, wird es als solches kenntlich gemacht.
12A.3 Beanspruchung eines Events. Die Betreiberin kann den verantwortlichen Veranstalter einladen, einen Kuratierten Eintrag zu beanspruchen. Mit Abschluss des Beanspruchungsverfahrens (Registrierung als Veranstalter, Annahme dieser Bedingungen und Verifizierung) kann der Veranstalter den Kuratierten Eintrag durch eigene Inhalte ersetzen und übernimmt für dieses Event die Rolle, Pflichten und Zusicherungen eines Veranstalters nach Teil D. Ab diesem Zeitpunkt ist das Event ein Beanspruchtes Event, und vom Veranstalter hochgeladene Inhalte unterliegen § 6, § 19, § 20 und § 22.
12A.4 Quellenangabe und Verlinkung. Ein Kuratierter Eintrag kann kenntlich machen, dass es sich um einen öffentlichen Eintrag handelt, und auf die Originalquelle verlinken. Ein solcher Hinweis begründet keine Befürwortung, Verbindung oder Partnerschaft zwischen der Betreiberin und der Quelle oder dem Veranstalter.
12A.5 Entfernung auf Verlangen. Jeder Veranstalter, Veranstaltungsort oder Rechteinhaber kann die Berichtigung oder Entfernung eines Kuratierten Eintrags verlangen, indem er sich gemäß § 8.1 an legal@venued.eu wendet. Die Betreiberin handelt auf ein berechtigtes Verlangen unverzüglich, im Regelfall spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang. Die Entfernung eines Kuratierten Eintrags ist unabhängig davon möglich, ob die zugrunde liegende Information urheberrechtlich geschützt ist.
12A.6 Richtigkeit. Kuratierte Einträge werden auf Best-Effort-Basis bereitgestellt und können Ungenauigkeiten oder veraltete Informationen enthalten; § 12.2 und § 12.3 gelten entsprechend. Das Vertrauen eines Nutzers auf einen Kuratierten Eintrag erfolgt auf eigenes Risiko, und der primäre Anspruch des Nutzers in Bezug auf das Event richtet sich weiterhin gegen den Veranstalter.
12B. KURATIERTE ANBIETEREINTRÄGE (VERANSTALTUNGSORTE UND DIENSTLEISTER)
12B.1 Zweck und Charakter. Um von Beginn an eine sinnvolle Erfahrung bei der Suche nach Angeboten zu ermöglichen, stellt die Betreiberin Kuratierte Anbietereinträge für Veranstaltungsorte, Event-Räume und gewerbliche Dienstleister zusammen, die vom betreffenden Anbieter noch nicht beansprucht wurden. Ein solcher Eintrag wird aus öffentlich zugänglichen Tatsacheninformationen zusammengestellt und ist mit einem öffentlichen Branchenverzeichnis oder Karteneintrag vergleichbar. Er stellt kein Angebot, keine Aussage über Verfügbarkeit und keine Erklärung dar, dass der Anbieter zur Annahme einer Buchung bereit ist.
12B.2 Wer aufgenommen wird. Die Betreiberin stellt einen Kuratierten Anbietereintrag ausschließlich für einen gewerblich betriebenen Veranstaltungsort oder Raum sowie für Personen oder Unternehmen zusammen, die die betreffenden Leistungen öffentlich gewerblich anbieten. Ein öffentliches gewerbliches Auftreten wird insbesondere durch die Veröffentlichung eines Impressums nach § 5 DDG, eine Gewerbe- oder Umsatzsteuerregistrierung, eine öffentliche Preisübersicht oder eine öffentliche Buchungs- oder Anfrageseite belegt. Für Personen, die die Leistung nicht erkennbar gewerblich anbieten, stellt die Betreiberin keine Kuratierten Anbietereinträge zusammen.
12B.3 Quellen und Inhaltsgrenzen. Die Betreiberin stellt Kuratierte Anbietereinträge aus öffentlichen Webquellen, dem eigenen öffentlichen Webauftritt des Anbieters, Karten- und Verzeichniseinträgen sowie aus eigener redaktioneller Erfassung zusammen. Für jeden Kuratierten Anbietereintrag gilt: Die Betreiberin (a) gibt ausschließlich tatsächliche geschäftliche Metadaten wieder (etwa Geschäfts- oder Berufsbezeichnung, Leistungskategorie, Einsatzgebiet, Anschrift, öffentlich gelistete geschäftliche Telefonnummer, Website oder Social-Media-Kennung sowie öffentlich veröffentlichte Preise oder Kapazitäten); (b) zeigt eine von ihr verfasste oder umformulierte Beschreibung anstelle von Werbetexten Dritter; (c) zeigt ausschließlich Bildmaterial, das sie selbst erstellt oder lizenziert hat, und hostet keine Fotografien, Pressebilder, Porträts oder Logos Dritter; und (d) veröffentlicht keine zusammengetragene E-Mail-Adresse.
12B.4 Beanspruchung eines Eintrags. Die Betreiberin kann den verantwortlichen Anbieter einladen, einen Kuratierten Anbietereintrag zu beanspruchen. Mit Abschluss des Beanspruchungsverfahrens (Registrierung, Annahme dieser Bedingungen und Verifizierung) kann der Anbieter den Eintrag durch eigene Inhalte ersetzen und übernimmt die Verantwortung dafür. Bis dahin bleibt der Eintrag eine eigene Zusammenstellung der Betreiberin; § 22.1a (c) gilt entsprechend.
12B.5 Anfragen an nicht beanspruchte Einträge. Sendet ein Nutzer über die Plattform eine Anfrage an einen Anbieter, dessen Eintrag nicht beansprucht ist, übermittelt die Betreiberin diese Anfrage auf Verlangen und auf Initiative des anfragenden Nutzers. Die Betreiberin sendet dadurch keine eigene kommerzielle Kommunikation und nutzt zusammengetragene Kontaktdaten nicht, um dem Anbieter gegenüber für eigene Leistungen zu werben.
12B.6 Quellenangabe und Verlinkung. Ein Kuratierter Anbietereintrag kann kenntlich machen, dass es sich um einen öffentlichen Eintrag handelt, und auf die Originalquelle verlinken. Ein solcher Hinweis begründet keine Befürwortung, Verbindung oder Partnerschaft zwischen der Betreiberin und dem Anbieter oder der Quelle.
12B.7 Entfernung auf Verlangen. Jeder Anbieter sowie jede Person, deren personenbezogene Daten in einem Kuratierten Anbietereintrag erscheinen, kann jederzeit Berichtigung oder Entfernung verlangen — unmittelbar über die öffentliche Seite des Eintrags oder durch Nachricht an legal@venued.eu oder privacy@venued.eu. Die Betreiberin handelt auf ein berechtigtes Verlangen unverzüglich, im Regelfall spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang. Die Entfernung ist unabhängig davon möglich, ob die zugrunde liegende Information urheberrechtlich geschützt ist und ob das Verlangen als Widerspruch nach Art. 21 DSGVO bezeichnet wird.
12B.8 Richtigkeit, Verfügbarkeit und fehlende Überprüfung. Kuratierte Anbietereinträge werden auf Best-Effort-Basis bereitgestellt und können Ungenauigkeiten oder veraltete Informationen enthalten. Die Betreiberin überprüft weder Verfügbarkeit noch Qualifikationen, Versicherungsschutz, Erlaubnisse oder Eignung eines Anbieters für einen bestimmten Zweck und übernimmt insoweit keine Gewähr. § 12.2 und § 12.3 gelten entsprechend.
13. RSVPs
13.1 Unverbindlichkeit. Ein RSVP (kostenlose Reservierung, "Interessiert"-Status, "Geht hin"-Status oder Comp-Ticket) ist eine unverbindliche Absichtserklärung des Nutzers, sofern die spezifischen Eventbedingungen des Veranstalters nichts ausdrücklich anderes vorsehen.
13.2 Nichterscheinen. Die Betreiberin sanktioniert Nutzer nicht für Nichterscheinen zu einem Event, für das sie zugesagt haben. Eigene Regelungen des Veranstalters (z. B. Wartelisten-Promotion, Verfall von Cover-Charge) bleiben unberührt.
13.3 Kapazität. Bei begrenzter Kapazität ist die Annahmereihenfolge des Veranstalters maßgeblich. Die Betreiberin kann reservierte Plätze nach einer angemessenen Halteperiode freigeben.
14. TICKETS, VERMITTLERROLLE
14.1 Reine Vermittlung. Bei allen kostenpflichtigen Events handelt die Betreiberin ausschließlich als technische Vermittlerin. Die Betreiberin ist weder Verkäuferin, Promoterin, Ticket-Ausstellerin, vertragliche Trägerin des Events noch Merchant of Record.
14.2 Direktvertrag. Ein Ticketkauf begründet ausschließlich einen Vertrag zwischen Nutzer (als Käufer) und Veranstalter (als Verkäufer). Die Betreiberin ist nicht Vertragspartei.
14.3 Keine Geldhaltung. Zahlungen werden direkt an das verbundene Zahlungs-Konto des Veranstalters (Stripe Connect Standard) weitergeleitet. Die Betreiberin hält, verwahrt, verwaltet oder bündelt zu keinem Zeitpunkt Käufergelder.
14.4 Merchant of Record. Merchant of Record ist der Veranstalter oder dessen Zahlungsdienstleister, wie im jeweiligen Provider-Backend konfiguriert. Käufer können dem Verwendungszweck auf ihrem Kartenabrechnungsbeleg den entsprechenden Bezeichner entnehmen.
14.5 Erstattungen, Chargebacks, Steuern. Erstattungen, Umtausch und Chargebacks liegen in der Verantwortung des Veranstalters und des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Umsatzsteuer (VAT / Mehrwertsteuer) wird vom Veranstalter nach den gesetzlichen Anforderungen erhoben und abgeführt. Die Betreiberin stellt keine Steuerrechnungen für Ticketverkäufe aus; das tut der Veranstalter.
14.6 Technische Unterstützung des Ablaufs. Die Betreiberin stellt technische Konvenienzfunktionen bereit, etwa die Funktion `refundOrder` und die Auslieferung von Ticket-PDFs. Diese sind technische Konvenienzen und keine Übernahme der vertraglichen Verantwortung für den Ticketverkauf.
15. CHECKOUT, PLUS-ONES, RABATTCODES, WARTELISTE
15.1 Bestellung. Eine Bestellung wird ausgelöst, sobald der Käufer den In-App- oder Web-Checkout-Vorgang abschließt. Bei kostenpflichtigen Bestellungen wird der Vertrag verbindlich, sobald der Zahlungsdienstleister des Veranstalters den erfolgreichen Zahlungseinzug bestätigt.
15.2 Plus-Ones. Lässt der Veranstalter Plus-Ones für ein Event zu, kann der Käufer bis zur vom Veranstalter festgelegten Bestell-Obergrenze Plus-Ones hinzufügen. Der Käufer haftet für das Verhalten seiner Plus-Ones beim Event und dafür, dass jede Plus-Eins die Einlassregeln (Alter, Dresscode, Ausweis) erfüllt.
15.3 Rabattcodes. Am Checkout angebotene Rabattcodes werden vom Veranstalter ausgegeben und finanziert. Sofern auf dem Code nicht anders angegeben, ist jeder Code einmalig pro Käufer einlösbar, hat keinen Geldwert, ist nicht übertragbar, ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar und verfällt bei Missbrauch, automatisierter Einlösung oder unbefugter Weitergabe. Der Veranstalter kann Codes vor Einlösung jederzeit invalidieren.
15.4 Warteliste. Bei ausverkauften Events kann der Käufer der Warteliste beitreten, sofern der Veranstalter dies aktiviert hat. Wartelistenangebote sind, sofern unterbreitet, zeitlich befristet (das Angebot verfällt nach der vom Veranstalter mitgeteilten Frist) und nicht übertragbar. Der Eintritt in die Warteliste begründet keinen Einlassanspruch.
15.5 Ausverkaufte und überbuchte Szenarien. Das Risiko von Ausverkauf, Überbuchung oder Kapazitätsanpassung trägt der Veranstalter. Die einzige Pflicht der Betreiberin in solchen Szenarien ist die Weiterleitung der Käuferzahlung an den Zahlungsdienstleister des Veranstalters; ggf. fällige Erstattungen werden durch den Veranstalter veranlasst.
15.6 Bestellbestätigung. Die Bestellbestätigungs-E-Mail oder Push-Mitteilung der Betreiberin ist eine technische Eingangsbestätigung. Die Ticket-Ausgabe und die vertragliche Verkaufsbestätigung erfolgen durch den Veranstalter (über die Plattform), sobald die Zahlung eingezogen ist.
16. WIDERRUFSRECHT, AUSSCHLUSS BEI EVENTTICKETS
16.1 Gesetzlicher Ausschluss. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB sowie Art. 16 lit. l der Richtlinie 2011/83/EU besteht das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht NICHT bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Tickets für terminierte Events fallen unter diese Ausnahme.
16.2 Hinweis vor dem Checkout. Dieser Ausschluss wird gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. k der Richtlinie 2011/83/EU sowie § 312d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB vor Abschluss des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen. Mit Aufgabe der Bestellung erkennt der Käufer ausdrücklich an und stimmt zu, dass kein Widerrufsrecht besteht.
16.3 Gesetzliche Rechte unberührt. Zwingende Verbraucherrechte (Gewährleistung, Ansprüche aus Leistungsstörungen nach §§ 280, 281, 323 BGB, Ansprüche aus § 651h BGB bei Pauschalreisen, soweit anwendbar, sowie sonstige gesetzliche Rechtsbehelfe) bleiben unberührt.
17. ERSTATTUNGEN & STORNIERUNGEN
17.1 Veranstalter-Politik. Die für ein Event geltende Erstattungsregelung wird vom Veranstalter festgelegt und auf der Checkout-Seite des Events offengelegt.
17.1a Mindestanforderungen an die Erstattungsbedingungen des Veranstalters. Die vom Veranstalter veröffentlichten Erstattungsbedingungen müssen mindestens: (a) im Checkout des Events vor Abgabe der Bestellung verfügbar sein und für den Käufer nach dem Kauf abrufbar bleiben; (b) angeben, ob bei Stornierung durch den Käufer eine Erstattung erfolgt und bis wann; (c) angeben, was bei Absage, Verschiebung, Verlegung oder wesentlicher Änderung des Events gilt; (d) die Frist und den Weg der Auszahlung einer Erstattung angeben; und (e) eine Kontaktstelle für Erstattungsanfragen benennen. Veröffentlicht der Veranstalter keine Bedingungen oder Bedingungen ohne die Angabe nach (c), zeigt die Betreiberin eine Auffangregel an, an die der Veranstalter gebunden ist: Bei Absage des Events oder bei einer wesentlichen Änderung im Sinne des § 20.9, die der Käufer nicht akzeptiert, wird dem Käufer der gezahlte Betrag einschließlich weiterberechneter Gebühren vollständig erstattet. Zwingende gesetzliche Rechte des Käufers bleiben in jedem Fall unberührt und können durch die Bedingungen des Veranstalters nicht eingeschränkt werden.
17.2 Technisch unterstützte Erstattungen. Die Betreiberin kann auf Anweisung des Veranstalters eine Erstattung über den Zahlungsdienstleister des Veranstalters technisch ausführen (Funktion `refundOrder`). Diese technische Unterstützung überträgt die vertragliche Verantwortung für die Erstattung nicht auf die Betreiberin.
17.3 Eventabsage. Sagt ein Veranstalter ein Event ab, ist der Veranstalter für die Erstattung gegenüber den betroffenen Käufern nach gesetzlichem Recht und seinen eigenen Bedingungen zuständig. Soweit die Tools der Betreiberin dies unterstützen, können Erstattungen automatisiert ausgeführt werden; dies ist eine technische Konvenienz, keine vertragliche Pflicht der Betreiberin.
17.4 Chargebacks. Käufer sollen Streitigkeiten zunächst mit dem Veranstalter zu klären versuchen. Ein Chargeback als Ersatz für eine legitime Streitbeilegung oder ein Chargeback nach erfolgtem Einlass zum Event kann als missbräuchlich nach § 7.1 lit. f gewertet werden und zur Kontosperre führen.
17.5 Rechte gegenüber dem Zahlungsdienstleister. Diese Klausel beschränkt nicht die zwingenden Rechte des Käufers gegenüber dem Aussteller seines Zahlungsmittels.
18. TICKET-GÜLTIGKEIT & BETRUGSPRÄVENTION
18.1 Bindung an den Käufer. Tickets werden auf den Namen des Käufers ausgestellt und sind an dessen Konto gebunden. Eine Nutzung durch eine andere Person ist nur zulässig, soweit der Veranstalter die Übertragung gestattet.
18.2 Übertragung. Soweit die Plattform eine Ticket-Übertragung technisch unterstützt und der Veranstalter sie zulässt, kann die Betreiberin Anti-Betrugs-Grenzen festlegen (Anzahl der Übertragungen, Übertragungs-Cut-off-Zeiten). Eine Übertragung steht auf der Plattform zur Verfügung; ob sie für ein konkretes Event genutzt werden kann, richtet sich nach den Bedingungen des Veranstalters. Ein bereits gescanntes Ticket kann nicht übertragen werden.
18.3 First-Scan-Wins. Jeder Ticket-QR-Code ist nur einmal einlassberechtigt. Der erste gültige Scan am Veranstaltungsort ist verbindlich; weitere Scans desselben Codes werden vom Scanner abgelehnt.
18.4 Screenshot-Betrug. Das Teilen oder Verbreiten eines Screenshots, Fotos oder einer Kopie eines Ticket-QR-Codes erfolgt auf eigenes Risiko des Käufers. Der Veranstalter kann am Einlass einen Lichtbildausweis verlangen und jedem Inhaber, der nicht der eingetragene Käufer ist, den Einlass verweigern.
18.5 Anti-Scalping. Der Weiterverkauf von Tickets über dem Nennpreis sowie der Handel mit Tickets über nicht autorisierte Sekundärmärkte sind untersagt. Der Veranstalter kann betroffene Tickets ohne Erstattung annullieren. Die Betreiberin kann plattformweite Sperren gegen Nutzer verhängen, die nachweislich Scalping betreiben.
18.6 Annullierung aus wichtigem Grund. Die Betreiberin kann ein Ticket annullieren und eine automatische Erstattung auslösen, wenn (a) die Bestellung gegen § 7 oder § 18.5 verstößt, (b) die Zahlung rückgängig gemacht oder einem Chargeback unterworfen wurde oder (c) der Veranstalter aus wichtigem Grund eine Annullierung anweist.
18.7 Kaufbeschränkungen und Zahlungsprüfung. Die Betreiberin und der Veranstalter können die Anzahl der Tickets beschränken, die je Bestellung, je Konto oder je Zahlungsmittel erworben werden können, um den Zugang für tatsächliche Teilnehmende offenzuhalten. Bestellungen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung des Zahlungsmittels und einer automatisierten Betrugsprüfung. Die Betreiberin oder der Veranstalter können eine Bestellung stornieren und vollständig erstatten, wenn bei verständiger Würdigung Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie betrügerisch ist, dem unerlaubten Weiterverkauf dient, automatisiert abgegeben wurde oder eine Kaufbeschränkung umgeht. Eine Stornierung nach dieser Regelung wird dem Käufer unter Angabe des Grundes mitgeteilt; wird zugleich das Konto des Käufers beschränkt, gilt § 8.2.
TEIL D. VERANSTALTER (B2B-ZUSATZ)
19. VERANSTALTER-STATUS & ONBOARDING
19.1 Antrag. Um kostenpflichtige Events auf der Plattform zu listen, muss der Antragsteller den Veranstalter-Status beantragen und das Onboarding über das venued-dashboard abschließen. Die Betreiberin behält sich vor, den Veranstalter-Status nach billigem Ermessen zu gewähren, zu verweigern oder zu widerrufen, insbesondere bei nicht bestandenen KYC-, Sanktions- oder Eignungsprüfungen.
19.2 KYC und Zahlungs-Onboarding. Veranstalter müssen das Onboarding bei den Zahlungspartnern der Plattform (Stripe Connect Standard) abschließen. Der Veranstalter ist unmittelbar an die Vereinbarung des verbundenen Kontos mit dem jeweiligen Partner gebunden. Die Betreiberin übernimmt die Pflichten des Partners nicht.
19.3 Identitäts- und Steuerdaten. Veranstalter müssen wahrheitsgemäße Angaben zur juristischen Einheit (Firmenname, eingetragene Anschrift, Steuer-ID, ggf. USt-IdNr., Kleinunternehmer-Status) machen, diese unverzüglich aktualisieren und anerkennen, dass diese Angaben auf Eventseiten und Tickets angezeigt werden können, soweit gesetzlich vorgeschrieben (z. B. § 14 UStG).
19.4 Veranstaltungsberechtigung. Der Veranstalter sichert zu, dass er sämtliche erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen, Veranstaltungsverträge und Rechte zur Durchführung jedes von ihm veröffentlichten Events besitzt, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
(a) Versammlungsstätten- und Versammlungsgenehmigungen (Versammlungsstättenverordnung, GastG);
(b) Jugendschutz-Compliance (JuSchG), soweit Minderjährige zugelassen sind, einschließlich Trennbereichen und Aufenthaltszeiten;
(c) Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV-Vorschriften);
(d) Musiklizenzen (GEMA), Aufführungsrechte und ähnliche Verwertungsrechte;
(e) Datenschutz-Compliance für alle personenbezogenen Daten, die der Veranstalter unmittelbar von Teilnehmern erhebt.
19.5 Zwei-Verantwortliche-Verhältnis. Nutzt der Veranstalter Tools der Betreiberin zum Export von Teilnehmerdaten (CSV-Exporte, Dashboards), wird der Veranstalter für diese exportierten Daten zum eigenständigen Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Veranstalter ist eigenständig zur DSGVO-Konformität und zur Information der Teilnehmer über jede weitergehende Verarbeitung verpflichtet.
19.6 Außenwirtschaftsrecht und Sanktionen. Der Veranstalter sichert fortlaufend zu, dass weder er selbst noch eine ihn beherrschende oder an ihm beteiligte Person Ziel von Sanktionen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinten Nationen, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten ist (einschließlich der Specially Designated Nationals-Liste des U.S. Office of Foreign Assets Control), dass er nicht in einem umfassend sanktionierten Gebiet ansässig ist und nicht von dort aus handelt und dass er die Plattform nicht nutzen wird, um Events in einem solchen Gebiet zu veröffentlichen, zu bewerben oder Tickets dafür zu verkaufen. Die Betreiberin kann den Veranstalter-Status ohne vorherige Ankündigung aussetzen oder entziehen, wenn sie bei verständiger Würdigung feststellt, dass diese Zusicherung unzutreffend ist oder geworden ist.
19.7 Vertretungsmacht und Mitteilungspflicht.
(a) Die Person, die diese Bedingungen für einen Veranstalter annimmt, sichert zu, zu dessen Vertretung befugt zu sein; der Veranstalter wird entsprechend gebunden.
(b) Der Veranstalter hat die Betreiberin unverzüglich in Textform über jeden Anspruch, jede Beschwerde und jede Kontaktaufnahme einer Aufsichts-, Finanz- oder Verbraucherschutzbehörde zu unterrichten, die ein auf der Plattform veröffentlichtes Event betrifft.
20. PFLICHTEN DES VERANSTALTERS
20.1 Richtigkeit der Eventinhalte. Der Veranstalter ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Eventinhalte verantwortlich, einschließlich Bilder, Beschreibungen, Preise, Altersgrenzen, Kapazitäten, Zeitpläne und Veranstaltungsorte. Phantom-, Betrugs- oder wesentlich irreführende Events sind untersagt und führen zu sofortiger Entfernung und Kontosperre. Mit der Veröffentlichung von Eventinhalten auf der Plattform (einschließlich durch Beanspruchung eines Events nach § 12A.3) bestätigt der Veranstalter, dass diese Veröffentlichung Teil der üblichen werblichen Verbreitung für dieses Event ist und dass er über die für diese werbliche Nutzung erforderlichen Rechte verfügt, entsprechend dem Zweck, zu dem das betreffende Werbematerial erstellt wurde (vgl. § 31 Abs. 5 UrhG). Diese Bestätigung ergänzt die Zusicherungen nach § 6.3 und § 19.4 und schränkt diese nicht ein.
20.2 Eigene Verkaufsbedingungen des Veranstalters. Der Veranstalter muss eigene Verkaufsbedingungen, eine Erstattungs- und Stornoregelung sowie sonstige Hausordnungen veröffentlichen und am Checkout des Events verlinken. Die Betreiberin ist für deren Inhalt und Durchsetzung nicht verantwortlich.
20.3 Preise und Gebühren. Der Veranstalter legt Ticketpreise, Plus-Ones-Limits, Rabattcoderegeln und Kapazität fest. Etwaige Zusatzgebühren sind transparent vor dem Checkout offenzulegen.
20.4 Umgang mit Teilnehmerdaten. Der Veranstalter darf exportierte Teilnehmerdaten ausschließlich für Zwecke verwenden, die mit dem konkreten Event zusammenhängen (z. B. Gästeliste, Ernährungswünsche, Kommunikation bei Absage). Die Nutzung für unzusammenhängendes Marketing, der Verkauf oder die Übermittlung an Dritte ist nur zulässig, wenn der Veranstalter eine eigenständige, gesetzeskonforme Einwilligung jedes Teilnehmers eingeholt hat.
20.5 Keine Massenextraktion. Der Veranstalter darf keine Plattformdaten außerhalb der offiziellen Exportschnittstellen scrapen, crawlen oder anderweitig in Massen extrahieren. Auch automatisiertes wiederholtes Polling von Dashboard-Endpunkten ist untersagt.
20.6 Antidiskriminierung. Veranstalter müssen das anwendbare Antidiskriminierungsrecht (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG) beachten. Eine Einlassverweigerung muss auf legitimen, nicht diskriminierenden Gründen beruhen.
20.7 Zusammenarbeit. Veranstalter müssen bei angemessenen Sicherheits-, Betrugspräventions- und Compliance-Anfragen der Betreiberin mitwirken, einschließlich des Austauschs kompromittierter Zugangstoken (`rotateEventAccessToken`) und der Sperrung gestohlener Scanner-Geräte.
20.8 Kommunikation mit Käufern. Der Veranstalter führt die Kommunikation mit Käufern zum Event und hat Anfragen von Käufern innerhalb von fünf (5) Werktagen zu beantworten. Der Veranstalter darf Käufer nicht für Anliegen, die das Event, den Ticketvertrag oder eine Erstattung betreffen, an die Betreiberin verweisen. Die Betreiberin leitet bei ihr eingehende eventbezogene Anfragen an den Veranstalter weiter.
20.9 Absage und wesentliche Änderung. Wird ein Event abgesagt, verschoben, verlegt oder gegenüber dem bei Verkaufsstart veröffentlichten Stand wesentlich geändert, hat der Veranstalter (a) das Event auf der Plattform unverzüglich zu aktualisieren und (b) alle Käufer unmittelbar zu benachrichtigen, jeweils sobald der Veranstalter Kenntnis erlangt. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere bei einer Änderung von Datum, Beginn, Veranstaltungsort, Hauptact oder Programm, Altersgrenze oder Barrierefreiheit vor.
20.10 Importierte Kontaktdaten. Importiert der Veranstalter Kontaktdaten (insbesondere Namen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern) in die Plattform, sichert er zu, dass er über eine Rechtsgrundlage für den Import und für jede an diese Personen gerichtete Kommunikation verfügt und dass die betroffenen Personen nach Art. 13 bzw. Art. 14 DSGVO informiert wurden. Der Import gekaufter, gescrapter oder über Adresshändler bezogener Kontaktdaten ist untersagt. Ein Verstoß gegen diese Regelung berechtigt zur sofortigen Sperrung nach § 29.2.
20.11 Aufnahmen und Fotografie beim Event. Werden Teilnehmende beim Event durch den Veranstalter oder Dritte aufgezeichnet, gefilmt oder fotografiert, ist allein der Veranstalter für die Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung und für die Veröffentlichung des entstehenden Materials verantwortlich, einschließlich der Information der Teilnehmenden, etwaiger nach Art. 6 DSGVO erforderlicher Einwilligungen und der Anforderungen der §§ 22 f. KUG. Die Teilnahme an einem Event stellt für sich genommen keine Einwilligung in eine Aufnahme dar; die Betreiberin holt eine solche Einwilligung nicht für den Veranstalter ein.
20.12 Sicherheits- und Gesundheitshinweise. Umfasst ein Event erhöhte Schallpegel, Strobo- oder Blitzlicht, Nebel, Pyrotechnik, körperliche Anstrengung oder sonstige Umstände, die die Gesundheit oder Sicherheit der Teilnehmenden beeinträchtigen können, hat der Veranstalter dies vor Verkaufsstart in der Eventbeschreibung offenzulegen, zusammen mit den daraus folgenden Alters- oder Gesundheitsbeschränkungen.
20A. AUFTRAGSVERARBEITUNG FÜR DEN VERANSTALTER (Art. 28 DSGVO)
20A.1 Anwendungsbereich und Rollen. Diese Regelung gilt für Teilnehmerdaten, also personenbezogene Daten von Käufern und Teilnehmenden, die die Betreiberin im Auftrag eines Veranstalters im Zusammenhang mit dessen Events verarbeitet. Für Teilnehmerdaten ist der Veranstalter Verantwortlicher und die Betreiberin Auftragsverarbeiterin im Sinne des Art. 4 Nr. 7 und Nr. 8 DSGVO. Diese Regelung ist die nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und ist Bestandteil dieser Bedingungen. Sie gilt nicht für (a) personenbezogene Daten, die die Betreiberin als eigene Verantwortliche zum Betrieb der Plattform, ihres Empfehlungssystems, ihrer Sicherheit und zur Erfüllung eigener Compliance-Pflichten verarbeitet und die der Datenschutzerklärung unterliegen, sowie für (b) Daten, die der Veranstalter aus der Plattform exportiert hat und für die § 19.5 gilt und der Veranstalter eigenständig Verantwortlicher ist.
20A.2 Weisungen. Die Betreiberin verarbeitet Teilnehmerdaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Veranstalters. Der vom Veranstalter konfigurierte Funktionsumfang der Plattform bildet zusammen mit diesen Bedingungen diese Weisungen. Die Betreiberin informiert den Veranstalter, wenn eine Weisung nach ihrer Auffassung gegen Datenschutzrecht verstößt; der Veranstalter bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Weisungen verantwortlich. Die Betreiberin verkauft Teilnehmerdaten nicht und nutzt sie nicht für eigene Zwecke.
20A.3 Vertraulichkeit. Die von der Betreiberin zur Verarbeitung von Teilnehmerdaten befugten Personen werden über deren Vertraulichkeit belehrt und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet; die Verpflichtung besteht über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus fort.
20A.4 Sicherheit. Die Betreiberin trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und des Risikos für die betroffenen Personen. Die derzeitigen Maßnahmen sind in § 13 der Datenschutzerklärung und in Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag beschrieben und umfassen Verschlüsselung bei der Übertragung und im Ruhezustand, Zugriffskontrolle, App-Check-Attestierung, Ratenbegrenzung, Audit-Protokollierung sowie die erprobte Wiederherstellung der Verfügbarkeit.
20A.5 Unterauftragsverarbeiter. Der Veranstalter erteilt der Betreiberin die allgemeine schriftliche Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern. Die Betreiberin verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter zu datenschutzrechtlichen Pflichten, die den Pflichten dieser Regelung gleichwertig sind, und bleibt für dessen Handeln und Unterlassen verantwortlich. Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist in § 7 der Datenschutzerklärung veröffentlicht. Die Betreiberin kündigt die Hinzunahme oder den Austausch eines Unterauftragsverarbeiters mindestens 30 Tage im Voraus an; innerhalb dieser Frist kann der Veranstalter aus sachlichen datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Lässt sich ein Widerspruch nicht ausräumen, kann jede Partei den betroffenen Dienst mit Wirkung zum Zeitpunkt der Änderung beenden.
20A.6 Drittlandübermittlungen. Verarbeitet ein Unterauftragsverarbeiter Teilnehmerdaten außerhalb der EU oder des EWR, stellt die Betreiberin eine geeignete Garantie nach Kapitel V DSGVO sicher, insbesondere einen Angemessenheitsbeschluss oder die EU-Standardvertragsklauseln nebst Transfer-Folgenabschätzung.
20A.7 Unterstützung. Die Betreiberin unterstützt den Veranstalter unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei (a) der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO, (b) den Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO und (c) Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen. Erhält die Betreiberin einen Antrag einer betroffenen Person, der Teilnehmerdaten betrifft, leitet sie ihn unverzüglich an den Veranstalter weiter und beantwortet ihn nicht selbst, es sei denn, sie ist gesetzlich dazu verpflichtet.
20A.8 Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Die Betreiberin benachrichtigt den Veranstalter unverzüglich, nachdem ihr eine Verletzung des Schutzes von Teilnehmerdaten bekannt geworden ist, unter Mitteilung der ihr vorliegenden Informationen, damit der Veranstalter seine eigene Frist nach Art. 33 DSGVO einhalten kann.
20A.9 Löschung und Rückgabe. Mit Beendigung des Veranstalter-Verhältnisses löscht die Betreiberin die Teilnehmerdaten oder gibt sie nach Wahl des Veranstalters zurück, sofern nicht das Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats eine weitere Speicherung verlangt. Die Löschung aus den Produktivsystemen erfolgt innerhalb von 30 Tagen; die Löschung aus Sicherungskopien folgt dem Sicherungszyklus und dauert höchstens weitere 90 Tage. Der Veranstalter hat Teilnehmerdaten, die er behalten möchte, vor Wirksamwerden der Beendigung zu exportieren.
20A.10 Nachweise und Überprüfungen. Die Betreiberin stellt dem Veranstalter alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung des Art. 28 DSGVO erforderlich sind, und ermöglicht und unterstützt Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Veranstalter oder einen von ihm beauftragten unabhängigen Prüfer. Überprüfungen finden einmal in jedem Zeitraum von zwölf Monaten statt, mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen in Textform, während der Geschäftszeiten, ohne Betriebsstörung, unter Wahrung der Vertraulichkeit und auf Kosten des Veranstalters. Ein aktuelles Zertifikat oder ein aktueller Prüfbericht der Betreiberin oder eines Unterauftragsverarbeiters erfüllt diese Pflicht, soweit er den Gegenstand abdeckt. Weitere Überprüfungen sind möglich, wenn eine den Veranstalter betreffende Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingetreten ist oder eine Aufsichtsbehörde dies verlangt.
20A.11 Verarbeitungsverzeichnis. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen sind in Anlage 1 zu diesen Bedingungen festgelegt.
20A.12 Vorrang. Soweit diese Regelung in Bezug auf Teilnehmerdaten mit einer anderen Bestimmung dieser Bedingungen in Widerspruch steht, geht diese Regelung vor.
21. GEBÜHREN, AUSZAHLUNGEN & STEUERN
21.1 Plattformgebühr. Die Betreiberin erhebt gegenüber dem Veranstalter eine Plattformgebühr auf Ticketverkäufe, die über den Zahlungsdienstleister des Veranstalters als Plattformgebühr auf jeden Verkauf erhoben wird. Der geltende Satz, die Bemessungsgrundlage und die daraus folgende Aufstellung je Ticketkategorie werden dem Veranstalter im venued-dashboard angezeigt, bevor er ein Event veröffentlicht, und gelten für die unter diesem Event verkauften Tickets. Der Satz ist dort und nicht in diesen Bedingungen festgelegt; jede Änderung unterliegt der Ankündigungs- und Kündigungsregelung des § 21.2. Der Veranstalter entscheidet, ob er die Gebühr selbst trägt (im Ticketpreis enthalten; Voreinstellung) oder sie dem Käufer als gesonderte Position im Checkout weiterberechnet; im Fall der Weiterberechnung wird sie dem Käufer vor Abgabe der Bestellung offengelegt.
(a) Keine Gebühr außerhalb von Verkäufen. Für kostenlose Reservierungen (RSVP), Freikarten, No-Show-Kautionen und Kautionen für Raumbuchungen fällt keine Plattformgebühr an. Eine Kaution ist Ausgleich für einen Schaden und kein Verkauf.
(b) Verzicht. Die Betreiberin kann gegenüber einem einzelnen Veranstalter als kommerzielle Kondition auf die Plattformgebühr verzichten. Ein Verzicht gilt für sämtliche Ticketverkäufe dieses Veranstalters, bis er unter Einhaltung von § 21.2 widerrufen wird.
(c) Gebühren der Zahlungsdienstleister bleiben gesondert. Gebühren des Zahlungsdienstleisters (Stripe) werden vom jeweiligen Partner unmittelbar erhoben und vor der Auszahlung abgezogen. Sie werden nicht von der Betreiberin festgesetzt und fließen ihr nicht zu.
(d) Der Betrag des Käufers ist nicht der Betrag der Betreiberin. Berechnet der Veranstalter eigene Gebühren, Steuern oder Aufschläge, entspricht der vom Käufer gezahlte Gesamtbetrag nicht dem Betrag, den die Betreiberin dem Veranstalter berechnet.
21.2 Änderungen der Gebühren. Die Betreiberin kann weitere Gebühren einführen, den Satz oder die Bemessungsgrundlage der Plattformgebühr ändern oder einen nach § 21.1 (b) gewährten Verzicht widerrufen. Die Einführung, Änderung oder der Widerruf wird den betroffenen Veranstaltern mindestens 30 Kalendertage im Voraus per E-Mail und über das venued-dashboard angekündigt und gilt nur für Tickets, die nach Wirksamwerden verkauft werden. Bereits verkaufte Tickets werden zu dem bei Abgabe der Bestellung geltenden Satz abgerechnet. Der Veranstalter kann das Veranstalter-Verhältnis vor Wirksamwerden der Änderung durch Mitteilung an organizers@venued.eu beenden.
21.3 Auszahlungen. Auszahlungen erfolgen direkt durch Stripe an das verbundene Konto des Veranstalters nach den Auszahlungsplänen und Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Die Betreiberin garantiert keine Auszahlungstermine.
21.4 Steuer-Compliance. Der Veranstalter ist allein dafür verantwortlich, anfallende Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Vergnügungssteuer, GEMA-Gebühren oder sonstige öffentliche Abgaben im Zusammenhang mit seinen Events zu ermitteln, zu erheben, zu erklären und abzuführen. Nutzt der Veranstalter die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG), trägt er die Verantwortung für die Richtigkeit dieses Status und seine Folgen.
21.5 Steuer-Freistellung. Der Veranstalter stellt die Betreiberin von allen Ansprüchen, Bußgeldern oder Nachzahlungen der Finanzbehörden frei, die sich aus seinen Ticketverkäufen oder seinem Eventbetrieb ergeben.
21.6 Kostenlose Events und Fair Use. Für Events ohne kostenpflichtige Tickets fällt keine Plattformgebühr an. Dieses Angebot steht unter dem Vorbehalt der fairen Nutzung. Es gilt nicht, soweit der Veranstalter (a) kostenlose Tickets über die Plattform ausgibt, das Eintrittsentgelt jedoch außerhalb der Plattform vereinnahmt, um die Gebühr zu vermeiden, oder (b) kostenlose Tickets in einem Umfang ausgibt, der unverhältnismäßige Infrastrukturkosten verursacht. Als Richtwert gilt: Veranstalter, die für ein einzelnes Event mehr als 5.000 kostenlose Tickets auszugeben beabsichtigen, sollten sich vorab an organizers@venued.eu wenden. Wird die faire Nutzung überschritten, wendet sich die Betreiberin an den Veranstalter und kann verlangen, dass der Eintritt über die Plattform verkauft wird, oder die kostenlose Ausgabe beschränken, jeweils mit angemessener Ankündigung.
21.7 Zahlungsverzug. Wird eine Gebühr in Rechnung gestellt statt beim Verkauf einbehalten und zahlt der Veranstalter nicht bei Fälligkeit, kann die Betreiberin gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen und die Veröffentlichung neuer Events oder den Ticketverkauf bis zur Zahlung aussetzen. Die Betreiberin kündigt eine Aussetzung vorher an.
21.8 Steuerliche Plattformtransparenz (PStTG / DAC7). Die Betreiberin ist Plattformbetreiberin im Sinne des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG), mit dem die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates (DAC7) umgesetzt wurde. Erhält ein Veranstalter über die Plattform eine Vergütung, ist er Anbieter im Sinne des § 4 PStTG, und die Betreiberin ist verpflichtet, die in § 14 PStTG genannten Informationen zu erheben, zu überprüfen und bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
(a) Gegenstand der Meldung. Identifikationsangaben (Name bzw. Firma, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer soweit vorhanden, Geburtsdatum bzw. Handelsregisternummer), die Kennung des Finanzkontos, auf das die Vergütung gezahlt wird, sowie die vereinnahmte Vergütung und die Zahl der relevanten Tätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Quartalen.
(b) Keine Bagatellgrenze. Die Ausnahme des § 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG greift für die hier maßgeblichen Tätigkeiten nicht. Jeder Veranstalter, der meldepflichtige Vergütungen erhält, wird gemeldet, unabhängig von Höhe und Anzahl der Transaktionen.
(c) Pflicht zur Angabe und Berichtigung. Der Veranstalter hat die nach § 14 PStTG erforderlichen Angaben zu machen und aktuell und richtig zu halten (vgl. § 19.3). Kommt der Veranstalter dem nach zweimaliger Aufforderung und Ablauf der gesetzlichen Frist nicht nach, ist die Betreiberin nach § 23 PStTG verpflichtet, Auszahlungen an diesen Veranstalter einzubehalten oder dessen Konto zu sperren, bis die Angaben vorliegen.
(d) Unterrichtung des Veranstalters. Es erfolgen zwei Mitteilungen. Vor einer erstmaligen Meldung teilt die Betreiberin dem Veranstalter in allgemeiner Form mit, dass zu ihm nach dem PStTG Informationen erhoben und gemeldet werden, und stellt ihm die Informationen bereit, die er zur Wahrnehmung seiner Datenschutzrechte benötigt, und zwar so rechtzeitig, dass er diese Rechte wahrnehmen kann (§ 22 Abs. 1 PStTG). Gesondert davon teilt die Betreiberin jedem gemeldeten Veranstalter bis zum 31. Januar des auf den Meldezeitraum folgenden Jahres die ihn jeweils betreffenden gemeldeten Informationen mit (§ 22 Abs. 2 PStTG). Beide Mitteilungen erfolgen per E-Mail und werden im venued-dashboard angezeigt.
(e) Verhältnis zu den übrigen Bedingungen. Diese Regelung macht die Betreiberin nicht zur Verkäuferin eines Tickets und lässt § 14 und § 21.4 unberührt.
22. VERANSTALTERHAFTUNG & FREISTELLUNG
22.1 Freistellung. Der Veranstalter stellt die Betreiberin sowie deren Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Rechtsnachfolger von allen Ansprüchen Dritter, Verlusten, Schäden, Kosten und angemessenen Anwaltskosten sowie, soweit eine Freistellung zulässig ist, von öffentlich-rechtlichen Sanktionen frei, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit:
(a) dem Event selbst, einschließlich Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, Einlassverweigerung, Evakuierung oder sonstigen betrieblichen Vorfällen;
(b) dem Verstoß des Veranstalters gegen diese Bedingungen oder anwendbares Recht;
(c) unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Eventinhalten;
(d) der Verarbeitung von Teilnehmerdaten außerhalb der Tools der Betreiberin;
(e) Ansprüchen aus geistigem Eigentum oder Persönlichkeitsrechten aufgrund vom Veranstalter bereitgestellter Inhalte;
(f) Ansprüchen der Finanzbehörden (siehe § 21.5);
(g) Ansprüchen Dritter (insbesondere Teilnehmer) gegen die Betreiberin, die in der Sache aus dem Verhalten des Veranstalters oder dem Event selbst herrühren.
(h) der Nutzung importierter Kontaktdaten durch den Veranstalter entgegen § 20.10, einschließlich Ansprüchen der betroffenen Personen und Verfahren einer Aufsichtsbehörde;
(i) Aufzeichnungen, Filmaufnahmen oder Fotografien beim Event entgegen § 20.11, einschließlich Ansprüchen nach §§ 22 f. KUG und Art. 6 DSGVO;
(j) Verfahren einer Aufsichts-, Finanz- oder Verbraucherschutzbehörde, soweit diese auf vom Veranstalter bereitgestellten Inhalten oder auf dem Event beruhen und eine Freistellung zulässig ist;
(k) jedem Betrag, den ein Zahlungsdienstleister im Zusammenhang mit Transaktionen des Veranstalters von der Betreiberin einzieht, einbehält oder ihr belastet, einschließlich Rückbelastungen (Chargebacks), Zahlungsstornierungen, eines negativen Saldos auf dem verbundenen Konto des Veranstalters und Bußgeldern der Kartenorganisationen.
22.1a Grenzen der Freistellung. § 22.1 erstreckt sich nicht auf (a) eine Haftung der Betreiberin aus eigenem Vorsatz oder eigener grober Fahrlässigkeit, (b) Sachverhalte, für die die Betreiberin nach § 27.1 unbeschränkt haftet, (c) Kuratierte Einträge nach § 12A, die der Veranstalter nicht beansprucht hat, oder (d) Bußgelder oder Sanktionen gegen die Betreiberin, soweit eine Freistellung unzulässig wäre oder dem Zweck der Sanktion widerspräche. Beruht ein Anspruch teils auf dem Verhalten des Veranstalters und teils auf dem der Betreiberin, gilt die Freistellung im Verhältnis der jeweiligen Verursachungsbeiträge.
22.1b Behandlung freizustellender Ansprüche. Wird ein Anspruch im Sinne des § 22.1 gegen die Betreiberin geltend gemacht, gilt:
(a) Die Betreiberin unterrichtet den Veranstalter unverzüglich in Textform; eine verspätete Unterrichtung mindert die Freistellung nur insoweit, als dadurch der Schaden erhöht wurde.
(b) Der Veranstalter hat innerhalb von zehn (10) Kalendertagen zu bestätigen, dass er den Anspruch als freizustellend anerkennt; die Betreiberin kann sodann verlangen, dass der Veranstalter die Rechtsverteidigung auf eigene Kosten mit einem für die Betreiberin zumutbaren Rechtsbeistand führt.
(c) Der Veranstalter darf eine Haftung nicht im Namen der Betreiberin anerkennen und ohne vorherige Zustimmung der Betreiberin in Textform keinen Vergleich schließen, der der Betreiberin eine Verpflichtung auferlegt, ein Verschulden der Betreiberin einräumt oder nicht mit einer vollständigen Enthaftung der Betreiberin verbunden ist.
(d) Bestätigt der Veranstalter nicht innerhalb der Frist nach (b) oder führt er die Rechtsverteidigung nicht sorgfältig, kann die Betreiberin die Verteidigung selbst führen oder den Anspruch vergleichen und ihre angemessenen Kosten vom Veranstalter ersetzt verlangen.
(e) Der Veranstalter stellt die für die Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zeugen unverzüglich zur Verfügung.
(f) Die Betreiberin kann dem Veranstalter den Streit verkünden (§§ 72 ff. ZPO); der Veranstalter wird einer prozessual zulässigen Beteiligung nicht widersprechen.
22.1c Erstattung, Aufrechnung und Sicherheitsleistung.
(a) Beträge nach § 22.1 sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer aufgeschlüsselten Aufforderung in Textform zu zahlen.
(b) Die Betreiberin kann mit Forderungen nach § 22.1 oder § 21 gegen Forderungen des Veranstalters aufrechnen. Der Veranstalter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(c) Bestehen objektive Anhaltspunkte für Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Veranstalters im Hinblick auf diesen § 22 (insbesondere ein Insolvenzantrag oder eine steigende Rückbelastungsquote), kann die Betreiberin eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen und bis zu deren Stellung den Ticketverkauf für Events dieses Veranstalters nach § 29.2 aussetzen.
22.2 Versicherung. Der Veranstalter entscheidet allein über Versicherungen für seine Events, schließt sie ab und hält sie aufrecht, einschließlich einer Veranstalterhaftpflichtversicherung, soweit dies gesetzlich, durch den Veranstaltungsort oder durch die Art des Events geboten ist. Die Betreiberin verlangt, erfragt, prüft und bewertet den Versicherungsschutz des Veranstalters nicht, äußert sich nicht zu dessen Angemessenheit und übernimmt insoweit keine Pflichten gegenüber Teilnehmenden oder Dritten. Das Fehlen, der Wegfall oder die Unzulänglichkeit eines Versicherungsschutzes beschränkt die Pflichten des Veranstalters aus § 22.1 nicht.
22.3 Höchstgrenzen und Carve-Outs. Die Freistellung nach § 22.1 ist nicht der Höhe nach begrenzt, soweit das deutsche zwingende Recht Freistellungsklauseln gegenüber Unternehmern nicht beschränkt; gesetzliche Grenzen gehen vor.
22.4 Haftungsbeschränkung der Betreiberin gegenüber Veranstaltern. Diese Regelung gilt nur, wenn der Veranstalter Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Nutzer, die Verbraucher sind, gilt § 27 ohne diese Beschränkung.
(a) In den in § 27.1 genannten Fällen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Produkthaftung, arglistig verschwiegene Mängel und übernommene Garantien) haftet die Betreiberin unbeschränkt.
(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin nur für die Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne des § 27.2 und in diesem Fall nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, insgesamt begrenzt auf den höheren der beiden Beträge: (i) die Summe der Plattformgebühren, die der Veranstalter in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an die Betreiberin gezahlt hat, und (ii) EUR 500 je Kalenderjahr.
(c) Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Ticketerlöse, Verlust von Geschäftswert oder Rufschädigung aus dem eigenen Event des Veranstalters haftet die Betreiberin nicht.
(d) § 27.4 (höhere Gewalt), § 27.5 (Verjährung) und § 27.6 (zwingendes Recht) gelten entsprechend.
22.5 Mitveranstalter. Veröffentlichen mehrere Personen dasselbe Event oder treten sie als dafür verantwortlich auf, haften sie für die Pflichten dieses Teils D in Bezug auf dieses Event als Gesamtschuldner. Der Innenausgleich zwischen ihnen berührt die Betreiberin nicht.
22A. TRANSPARENZ GEGENÜBER GEWERBLICHEN NUTZERN (Verordnung (EU) 2019/1150)
22A.1 Anwendungsbereich. Dieser Abschnitt setzt die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (die „P2B-Verordnung“) um. Er gilt, soweit der Veranstalter gewerblicher Nutzer im Sinne des Art. 2 Nr. 1 dieser Verordnung ist. Steht er in Bezug auf einen solchen Veranstalter im Widerspruch zu einer anderen Bestimmung dieser Bedingungen, geht dieser Abschnitt vor.
22A.2 Änderungen dieser Bedingungen. Abweichend von § 32.2 wird eine Änderung dieser Bedingungen, die einen Veranstalter betrifft, frühestens 30 Tage nach Mitteilung per E-Mail und im venued-dashboard wirksam. Diese Frist übersteigt die Mindestfrist des Art. 3 Abs. 2 der P2B-Verordnung. Der Veranstalter kann vor Wirksamwerden kündigen (§ 29.1) und auf die Frist durch ausdrückliche Erklärung verzichten. Eine Änderung wird nicht rückwirkend auf bereits veröffentlichte Events oder bereits verkaufte Tickets angewendet, es sei denn, das Gesetz verlangt dies oder die Änderung ist ausschließlich vorteilhaft für den Veranstalter.
22A.3 Hauptparameter für das Ranking. Die Reihenfolge, in der Events in der Suche, im Feed und auf Empfehlungsflächen erscheinen, bestimmt sich im Wesentlichen nach:
(a) der Relevanz für den einzelnen Nutzer — Interessen-Tags, frühere Interaktionen, gespeicherte und ausgeblendete Events, Sprache sowie Ähnlichkeitswerte des in § 9.1 beschriebenen KI-Systems;
(b) der Nähe auf der in § 9.1 beschriebenen groben Bezirksebene sowie den vom Nutzer gewählten Filtern;
(c) der Zeit — wie bald das Event beginnt, sowie einer tageweisen Schichtung;
(d) Eigenschaften des Events selbst — Preis, Altersgrenze, Kapazität, Kategorie und wie offen der Zugang ist;
(e) Vollständigkeit und Qualität des Eintrags, insbesondere ob er ein Bild, eine Beschreibung und zutreffende Zeiten enthält; und
(f) einem von der Betreiberin gesetzten redaktionellen Status, der festhält, dass ein Event geprüft wurde, und dessen Gewichtung beeinflussen kann.
Relative Bedeutung: (a) hat auf personalisierten Flächen das größte Gewicht, (c) auf chronologischen; (f) wirkt als Filter und Modifikator, nicht als primäres Sortierkriterium; (e) wiegt am schwersten, wenn (a) wenig Anhaltspunkte hat, etwa beim ersten Event eines neuen Veranstalters. Die genauen Gewichtungen ändern sich mit der Feinabstimmung des Systems und werden nicht veröffentlicht, weil dies eine Manipulation des Rankings ermöglichen würde (Art. 5 Abs. 6 P2B-Verordnung).
22A.4 Das Ranking ist nicht käuflich. Die Betreiberin verkauft weder Platzierung noch Ranking noch redaktionellen Status. Keine Zahlung, kein Gebührenniveau, kein Abonnement und keine wie auch immer geartete Geschäftsbeziehung beeinflusst, wo ein Event erscheint. Der redaktionelle Status nach § 22A.3 (f) wird ausschließlich durch die eigene Prüfung der Betreiberin gesetzt; Veranstalter können ihn nicht schreiben, und diese Beschränkung ist in den Zugriffsregeln der Plattform durchgesetzt und nicht nur Richtlinie.
22A.5 Unterschiedliche Behandlung. Die Betreiberin veröffentlicht auch eigene Events und unterhält hierfür ein Veranstalterkonto. Diese Events werden nach den Parametern des § 22A.3 wie alle anderen eingeordnet und genießen keinen automatischen Vorrang; setzt die Betreiberin für eigene Events einen redaktionellen Status, wendet sie dieselben Kriterien an wie bei anderen. Die Betreiberin gewährt keinem Veranstalter Zugang zu Daten oder Funktionen, die sie vergleichbaren Veranstaltern nicht zu denselben Bedingungen zur Verfügung stellt.
22A.6 Datenzugang. Über das venued-dashboard kann der Veranstalter für seine eigenen Events auf die Teilnehmerliste und die Bestelldatensätze, auf Verkaufs- und Reichweitenauswertungen sowie auf einen Export dieser Daten in einem maschinenlesbaren Format zugreifen. Die Betreiberin gibt einem Veranstalter keine personenbezogenen Daten über Nutzer, die nicht mit dessen Events interagiert haben, und stellt keine plattformweiten Daten bereit. Was die Betreiberin mit diesen Daten im Auftrag des Veranstalters tut, richtet sich nach § 20A.
22A.7 Beschränkung, Aussetzung und Beendigung. Beschränkt, sperrt oder beendet die Betreiberin die Nutzung des Dienstes durch einen Veranstalter, teilt sie die Gründe auf einem dauerhaften Datenträger vor oder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Maßnahme mit (Art. 4 Abs. 1, 2 P2B-Verordnung). Bei einer Beendigung ohne wichtigen Grund gilt § 29.3 mit einer Frist von 30 Tagen. Eine Begründung unterbleibt, soweit eine gesetzliche Pflicht entgegensteht oder die Betreiberin wiederholte Verstöße gegen diese Bedingungen nachweisen kann.
22A.8 Beschwerden und Mediation. Die Betreiberin ist kleines Unternehmen im Sinne des Art. 11 Abs. 5 und des Art. 12 Abs. 3 der P2B-Verordnung und daher nicht verpflichtet, ein internes Beschwerdemanagement zu betreiben oder Mediatoren zu benennen. Gleichwohl bearbeitet sie Beschwerden von Veranstaltern unter organizers@venued.eu und strebt eine Antwort innerhalb von fünf Werktagen an. Entfällt die Eigenschaft als kleines Unternehmen, wird die Betreiberin ein internes Beschwerdeverfahren veröffentlichen und mindestens zwei Mediatoren benennen. Dieser Abschnitt beschränkt weder das Recht des Veranstalters, die Gerichte anzurufen, noch die Rechte von Verbänden nach Art. 14 dieser Verordnung.
TEIL E. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
23. GEISTIGES EIGENTUM
23.1 IP der Betreiberin. Sämtliche Plattform-Software, Quellcode, Designs, Grafiken, Markenwerte, Marken (einschließlich "Venued" und des Venued-Logos), Datenbankstrukturen, Ranking-Algorithmen und Dokumentationen sind Eigentum der Betreiberin oder lizenzpflichtig an die Betreiberin. Mit diesen Bedingungen wird kein Plattform-IP an den Nutzer übertragen.
23.2 Lizenz an Nutzerinhalten. Der Nutzer behält das Eigentum an seinen Nutzerinhalten. Die Lizenz der Betreiberin nach § 6 ist keine Eigentumsübertragung.
23.3 Markennutzung. Die Verwendung von "Venued" oder des Venued-Logos durch Nutzer oder Veranstalter in Marketingmaterialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Betreiberin, ausgenommen rein sachliche Hinweise (z. B. "Hol dir dein Ticket auf Venued").
23.4 Reverse Engineering. Dekompilierung, Disassemblierung, Reverse Engineering, automatisiertes Scraping, Massenextraktion, Framing, das Scrapen von APIs oder der Aufbau konkurrierender Dienste auf Basis von Plattformdaten sind untersagt, soweit nicht ausdrücklich durch zwingendes Recht (z. B. § 69e UrhG zur Interoperabilität) zulässig. Klarstellend gelten die Verbote dieses Abschnitts für Nutzer und Veranstalter; sie beschränken nicht die eigene Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Tatsacheninformationen durch die Betreiberin für Kuratierte Einträge nach § 12A, die die Betreiberin im Einklang mit dem anwendbaren Recht und den Bedingungen der jeweiligen Quellen vornimmt.
23.5 Referenznennung von Veranstaltern. Die Betreiberin darf einen aktuellen Veranstalter als Referenz benennen und dessen Namen und Logo auf der Plattform, auf der Website der Betreiberin und in eigenem Werbematerial anzeigen, um den Veranstalter als Nutzer des Dienstes kenntlich zu machen. Der Veranstalter kann der Nutzung jederzeit durch Mitteilung an organizers@venued.eu widersprechen; die Betreiberin stellt die Nutzung dann unverzüglich ein. Diese Regelung gestattet keine Aussage, die eine Empfehlung, Partnerschaft oder Exklusivität nahelegt, und erstreckt sich über Name und Logo hinaus nicht auf sonstige Inhalte des Veranstalters.
24. PREMIUM-MITGLIEDSCHAFTEN (VENUED PLUS)
24.1 Das Abonnement. Venued Plus wird derzeit nicht angeboten. Dieser Abschnitt wird erst wirksam, wenn die Betreiberin das Abonnement aktiviert und die Nutzer nach § 32.2 darüber informiert; bis dahin kann kein Abonnement erworben werden und es fällt kein Entgelt an. Sobald aktiv, ist Venued Plus eine optionale kostenpflichtige Mitgliedschaft, die zusätzliche Funktionen des Dienstes freischaltet (das "Abonnement"). Das Abonnement wird auf wiederkehrender monatlicher Basis zu dem in der App beim Kauf angegebenen Preis angeboten, gegebenenfalls einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die in Venued Plus enthaltenen Funktionen sowie der jeweils geltende Preis werden dem Nutzer vor dem Kauf angezeigt und können von der Betreiberin für künftige Abrechnungszeiträume nach § 24.6 angepasst werden. Das Abonnement steht nur Nutzern mit Vollkonto offen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
24.2 Vertragsschluss und Abrechnung. Ein Abonnementvertrag kommt zustande, sobald der Nutzer den Kauf in der App bestätigt und das Zahlungsmittel des Nutzers über den Zahlungsdienstleister der Betreiberin erfolgreich belastet wurde. Das Abonnement verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume gleicher Länge, die jeweils zu Beginn des Zeitraums abgerechnet werden, bis es gekündigt wird. Die Betreiberin speichert keine vollständigen Zahlungskartendaten; die Zahlung wird durch den Zahlungsdienstleister gemäß § 25 und der Datenschutzerklärung abgewickelt.
24.3 Kündigung und Verlängerung. Der Nutzer kann das Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in den App-Einstellungen oder per E-Mail an privacy@venued.eu kündigen. Mit der Kündigung verlängert sich das Abonnement nicht; der Zugang zu den Plus-Funktionen besteht bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums fort. Im Einklang mit § 312k BGB stellt die Betreiberin für elektronisch geschlossene Abonnements eine leicht zugängliche Kündigungsmöglichkeit ("Vertrag hier kündigen") bereit. Bereits für den laufenden Zeitraum gezahlte Entgelte werden bei ordentlicher Kündigung nicht erstattet, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte.
24.4 Widerrufsrecht (Verbraucher). Ein Abonnement ist ein Dienstleistungsvertrag mit 14-tägigem Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Verlangt der Nutzer ausdrücklich, dass die Betreiberin mit der Bereitstellung der Plus-Funktionen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt er, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung erlischt, so erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung (§ 356 Abs. 4 BGB). Widerruft der Nutzer nach Beginn, aber vor vollständiger Erbringung der Leistung, schuldet er einen verhältnismäßigen Betrag für die bereits erbrachte Leistung (§ 357 Abs. 8 BGB). Die gesetzliche Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular werden beim Kauf vorgelegt und sind unter https://www.venued.eu/about/withdrawal abrufbar.
24.5 Rechnungen. Die Betreiberin (als Verkäuferin des Abonnements) stellt Rechnungen über die Abonnemententgelte nach § 14 UStG aus. Klarstellend gelten die Vermittlungsregelungen in Teil C (insbesondere § 14) für den Ticketverkauf durch Veranstalter und nicht für das Abonnement, bei dem die Betreiberin Verkäuferin ist.
24.6 Preis- und Funktionsänderungen. Die Betreiberin kann den Abonnementpreis oder die enthaltenen Funktionen für künftige Abrechnungszeiträume ändern. Eine Preiserhöhung oder eine wesentliche Reduzierung der Funktionen wird dem betroffenen Nutzer mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per In-App-Mitteilung oder E-Mail mitgeteilt, verbunden mit dem Recht, vor Wirksamwerden der Änderung zu kündigen; kündigt der Nutzer nicht, gilt die Änderung ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.
24.7 Erhalt der Free-Stufe. Die Einführung oder Änderung von Venued Plus darf für sich genommen keine Funktion aus der Free-Stufe entfernen, die der Nutzer zum jeweiligen Zeitpunkt wesentlich nutzt, außer mit mindestens 30 Tagen Vorankündigung und Kündigungsmöglichkeit.
24.8 30-Tage-Zufriedenheitsgarantie. Zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht nach § 24.4 und über dieses hinaus erstattet die Betreiberin den ersten Abrechnungszeitraum des Abonnements vollständig, wenn der Nutzer innerhalb von 30 Tagen nach dem erstmaligen Abschluss des Abonnements an privacy@venued.eu schreibt und mitteilt, dass er nicht zufrieden war. Die Erstattung erfolgt auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Die Garantie gilt einmal je Nutzer und lässt § 24.4 sowie sonstige gesetzliche Rechte unberührt.
25. DIENSTE DRITTER
25.1 Abhängigkeit von Dritten. Der Dienst hängt von Drittanbietern ab, einschließlich aber nicht beschränkt auf: Google Cloud und Firebase (Hosting, Authentifizierung, Push-Benachrichtigungen, App Check), Stripe (Connect Standard, Zahlungsabwicklung, optional Stripe Tax), Apple Push Notification Service, Cloudflare (geplant für CDN/Proxy), Sentry oder gleichwertig (Fehlerüberwachung). Eine aktuelle Übersicht ist in Datenschutzerklärung § 7 verfügbar.
25.2 Ausfälle. Die Betreiberin haftet nicht für Ausfälle, Fehler, Mängel oder Datenverluste, die durch Drittanbieter verursacht werden, soweit die Betreiberin nicht die nach § 27 erforderliche Sorgfalt bei Auswahl oder Konfiguration des Anbieters außer Acht gelassen hat.
25.3 Bedingungen Dritter. Soweit ein Dritter dem Nutzer eigene Bedingungen auferlegt (insbesondere die Bedingungen für verbundene Konten von Stripe und die Käuferbedingungen von Stripe), gelten diese zwischen Nutzer und Drittem zusätzlich zu diesen Bedingungen.
25.4 App-Stores. Die Venued-App wird über den Apple App Store und Google Play vertrieben. Ergänzend zu diesen Bedingungen gilt für die aus dem jeweiligen Store bezogene App Folgendes.
(a) Diese Bedingungen werden ausschließlich zwischen dem Nutzer und der Betreiberin geschlossen, nicht mit Apple oder Google. Allein die Betreiberin und nicht der Store-Betreiber ist für die App und deren Inhalte verantwortlich.
(b) Der Store-Betreiber ist nicht verpflichtet, Wartungs- oder Supportleistungen für die App zu erbringen.
(c) Entspricht die App einer anwendbaren Gewährleistung nicht, kann der Nutzer den Store-Betreiber benachrichtigen; dieser kann einen etwa gezahlten Kaufpreis erstatten. Darüber hinaus trifft den Store-Betreiber keine Gewährleistungspflicht für die App. Alle weiteren Ansprüche, Verluste, Haftungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen, die auf eine Nichteinhaltung einer Gewährleistung zurückzuführen sind, liegen im Verantwortungsbereich der Betreiberin.
(d) Allein die Betreiberin und nicht der Store-Betreiber ist für die Bearbeitung von Ansprüchen des Nutzers oder Dritter im Zusammenhang mit der App verantwortlich, einschließlich Produkthaftungsansprüchen, Ansprüchen wegen Nichteinhaltung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen sowie Ansprüchen nach Verbraucherschutz- oder Datenschutzrecht.
(e) Allein die Betreiberin und nicht der Store-Betreiber ist für die Prüfung, Verteidigung, Beilegung und Erfüllung von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch die App verantwortlich.
(f) Der Nutzer sichert zu, dass er sich nicht in einem Land befindet, das einem umfassenden Embargo unterliegt, und nicht auf einer einschlägigen Verbotsliste geführt wird, wie es die Bedingungen des Store-Betreibers verlangen.
(g) Apple Inc. und Google LLC sowie deren Tochtergesellschaften sind berechtigte Dritte dieses § 25.4 und können ihn mit Annahme dieser Bedingungen durch den Nutzer als Vertrag zugunsten Dritter ihm gegenüber durchsetzen.
(h) Der Nutzer hat bei der Nutzung der App die anwendbaren Bedingungen Dritter des jeweiligen Stores einzuhalten.
(i) Dieser § 25.4 beschränkt keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Nutzers nach deutschem oder europäischem Verbraucherrecht; im Verhältnis zwischen Nutzer und Betreiberin gilt § 27 fort.
26. VERFÜGBARKEIT, WARTUNG & EINSTELLUNG
26.1 Kein SLA. Die Betreiberin verpflichtet sich nicht zu einem bestimmten Verfügbarkeits-, Latenz- oder Ausfallziel.
26.2 Wartung. Die Betreiberin kann jederzeit geplante und ungeplante Wartungen, Updates, Sicherheitskorrekturen und Migrationen durchführen. Ist eine geplante Wartung wesentlich für die Dienstverfügbarkeit, wird, wenn praktikabel, eine angemessene Vorankündigung gegeben.
26.3 Einstellung. Die Betreiberin kann den Dienst oder einzelne Funktionen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen per In-App-Mitteilung oder E-Mail einstellen. Während der Ankündigungsfrist können Nutzer ihre Daten gemäß Datenschutzerklärung § 10 exportieren.
27. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
27.1 Unbeschränkte Haftung. Die Betreiberin haftet unbeschränkt für:
(a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
(b) Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit (§ 309 Nr. 7 lit. a BGB);
(c) Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
(d) arglistig verschwiegene Mängel;
(e) Verletzung von der Betreiberin ausdrücklich übernommener Garantien.
27.2 Einfache Fahrlässigkeit. Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
27.3 Ausgeschlossene Kategorien. Vorbehaltlich § 27.1 haftet die Betreiberin nicht für:
(a) Handlungen oder Unterlassungen anderer Nutzer, Veranstalter, Teilnehmer oder Dritter, einschließlich Straftaten, Belästigungen, Diebstahl, Tätlichkeiten oder Unfällen vor, bei oder nach Events;
(b) Verhalten, Sicherheit, Inhalt, Richtigkeit oder Durchführung eines Events;
(c) Schäden oder Verluste bei Off-Plattform-Treffen zwischen Nutzern;
(d) finanzielle Schäden aus Verträgen zwischen Nutzer und Veranstalter (insbesondere Streitigkeiten um Ticketkäufe), die über die Rolle der Betreiberin als technische Vermittlerin hinausgehen;
(e) Datenverluste, die auf das Versäumnis des Nutzers zur Datensicherung oder auf Drittdienste nach § 25 zurückzuführen sind;
(f) mittelbare oder Folgeschäden, die nicht vorhersehbar und nicht vertragstypisch sind.
27.4 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs (höhere Gewalt), einschließlich Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Unruhen, Sabotage, behördlicher Anordnungen, Internet-Backbone-Ausfälle, Abschaltung von Drittplattformen sowie umfangreiche Infrastrukturausfälle.
27.5 Verjährung. Außer in Fällen des § 27.1 verjähren Ansprüche des Nutzers gegen die Betreiberin 12 Monate, nachdem der Nutzer Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Gesetzliche Verjährungsfristen, die vertraglich nicht verkürzt werden können, bleiben unberührt.
27.6 Zwingendes Recht bleibt unberührt. Diese Klausel beschränkt die Haftung nicht in Fällen, in denen eine solche Beschränkung nach §§ 307, 309 BGB oder anderem zwingenden Recht unwirksam wäre.
28. FREISTELLUNG DURCH DEN NUTZER
28.1 Allgemeine Freistellung. Der Nutzer stellt die Betreiberin von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die sich ergeben aus:
(a) Verstößen des Nutzers gegen diese Bedingungen;
(b) Verletzung von Drittrechten durch Nutzerinhalte (insbesondere Schutzrechte des geistigen Eigentums, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte);
(c) Verstößen gegen geltendes Recht;
(d) Missbrauch eines fremden Kontos, einer Plus-Eins-Berechtigung oder eines Tickets.
28.2 Mitwirkung. Die Betreiberin informiert den Nutzer unverzüglich über jeden freistellungspflichtigen Anspruch und bietet angemessene Mitwirkung. Die Betreiberin kann nach eigenem Ermessen die Verteidigung auf Kosten des Nutzers übernehmen.
29. KÜNDIGUNG
29.1 Kündigung durch den Nutzer. Der Nutzer kann diesen Vertrag jederzeit durch Kontolöschung in den App-Einstellungen oder per E-Mail an privacy@venued.eu kündigen. Der Löschvorgang sowie die 7-tägige Widerrufsfrist sind in Datenschutzerklärung § 9.2 beschrieben.
29.2 Außerordentliche Kündigung durch die Betreiberin. Die Betreiberin kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung kündigen, insbesondere bei wesentlichen Verstößen gegen § 7, wiederholten Verstößen gegen § 18 und Chargebacks im Sinne des § 17.4.
29.3 Ordentliche Kündigung. Die Betreiberin kann diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen.
29.4 Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung:
(a) endet die Lizenz nach § 6.1, vorbehaltlich der Verbreitungsregelungen in § 6.2;
(b) bleiben bereits ausgegebene und nicht annullierte Tickets gemäß den Bedingungen des Veranstalters gültig;
(c) wird eine laufende Bestellung über den jeweiligen Zahlungsdienstleister abgeschlossen;
(d) bestehen § 6.2 (Restlizenz), § 12A.5, § 14, § 17, § 20A (solange die Betreiberin Teilnehmerdaten vorhält), § 21.8, § 22, § 23, § 27, § 28 und § 30 nach der Kündigung fort.
30. ANWENDBARES RECHT & STREITBEILEGUNG
30.1 Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben zwingende Verbraucherschutzregeln dieses Mitgliedstaats nach Art. 6 Rom-I-VO anwendbar.
30.2 Gerichtsstand. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München, Deutschland. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
30.3 Verbraucherstreitbeilegung. Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben, sodass es keine Plattform mehr gibt, auf die verwiesen werden könnte. Die Betreiberin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. Verbraucher können sich jederzeit unmittelbar nach § 31 an die Betreiberin wenden; der Rechtsweg bleibt unberührt.
30.4 DSA-Streitbeilegungsstelle. Für Streitigkeiten zur Inhaltsmoderation siehe ausschließlich § 8.4.
31. KONTAKT, BESCHWERDEN & MITTEILUNGEN
31.1 Allgemeiner Kontakt. legal@venued.eu (Recht); privacy@venued.eu (Datenschutz); security@venued.eu (Sicherheitsvorfälle); organizers@venued.eu (B2B / Veranstalter); Kontaktformular unter https://www.venued.eu/about/contact.
31.2 Reaktionsziele. Wir streben an, per E-Mail oder Kontaktformular eingehende Anfragen zügig zu bestätigen, in der Regel innerhalb eines Werktags. Meldungen rechtswidriger Inhalte oder von Rechtsverletzungen nach § 8 und § 12A.5 werden ohne unangemessene Verzögerung nach Maßgabe der dortigen Regelungen bearbeitet. Verbindliche gesetzliche Antwortfristen (etwa nach DSGVO oder DSA) gelten, soweit einschlägig, und gehen diesen angestrebten Zielen vor.
32. ÄNDERUNGEN DIESER BEDINGUNGEN
32.1 Änderungsrecht. Die Betreiberin kann diese Bedingungen im Rahmen der Grundsätze des § 308 Nr. 4 BGB sowie des § 313 BGB ändern.
32.2 Benachrichtigung. Wesentliche Änderungen werden Nutzern mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per In-App-Mitteilung oder E-Mail mit klarer Zusammenfassung und Link auf die neue Fassung mitgeteilt. Für Veranstalter, die gewerbliche Nutzer sind, gilt stattdessen § 22A.2 mit einer Frist von 30 Tagen, da die P2B-Verordnung eine längere Mindestfrist verlangt als diese Bestimmung vorsieht.
32.3 Annahme. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes nach dem Wirksamkeitsdatum gilt als Annahme der geänderten Bedingungen. Stimmt der Nutzer nicht zu, kann er den Vertrag vor Wirksamwerden gemäß § 29.1 kündigen.
32.4 Geringfügige Änderungen. Redaktionelle Änderungen (Tippfehlerkorrekturen, Klarstellungen ohne Auswirkungen auf Rechte und Pflichten, Aktualisierungen der Kontaktdaten) können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.
33. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
33.1 Gesamtvereinbarung. Diese Bedingungen, die Datenschutzerklärung und das Impressum bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Dienstes und ersetzen frühere Vereinbarungen zum gleichen Gegenstand.
33.2 Kein Verzicht. Die Nichtausübung oder verzögerte Ausübung eines Rechts durch die Betreiberin gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.
33.3 Abtretung. Der Nutzer kann Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Betreiberin abtreten. Die Betreiberin kann Rechte und Pflichten nach § 1.5 abtreten.
33.4 Salvatorische Klausel. § 3.4 gilt für alle Bestimmungen dieser Bedingungen.
33.5 Sprache und Inkrafttreten. Diese Bedingungen treten zum oben genannten Stichtag in Kraft. Frühere Fassungen werden unter https://www.venued.eu/de/terms/archive archiviert.
ANLAGE 1 - VERARBEITUNGSVERZEICHNIS (§ 20A.11)
Verantwortlicher: der Veranstalter. Auftragsverarbeiterin: die Betreiberin.
Gegenstand der Verarbeitung. Das Hosting und die Verarbeitung personenbezogener Daten von Käufern und Teilnehmenden, soweit dies zur Erbringung des Dienstes gegenüber dem Veranstalter erforderlich ist, insbesondere Verkauf und Ausgabe von Tickets, Verwaltung von Bestellungen und Teilnehmerlisten, Einlasskontrolle durch Scannen und eventbezogene Kommunikation.
Dauer der Verarbeitung. Für die Dauer des Veranstalter-Verhältnisses zuzüglich der in § 20A.9 genannten Aufbewahrungsfristen sowie jeder längeren Frist, die das Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats verlangt, insbesondere der Aufbewahrungspflichten nach Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung sowie der Meldepflicht nach § 21.8.
Art und Zweck der Verarbeitung. Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Auslesen, Verwenden, Übermitteln an den Veranstalter und an Unterauftragsverarbeiter, Einschränken und Löschen zum Zweck der Bereitstellung der Ticketing-, Teilnehmerverwaltungs- und Eventkommunikationsfunktionen der Plattform gegenüber dem Veranstalter.
Kategorien personenbezogener Daten. Name; E-Mail-Adresse; Telefonnummer, soweit vom Käufer angegeben; Bestelldaten (Ticketart, Anzahl, Preis, Angaben zu Begleitpersonen, verwendeter Rabattcode, Bestell- und Zahlungsstatus, Referenz des Zahlungsdeskriptors); Ticketdaten (Ticketkennung, QR-Token, Scanstatus, Scanzeitpunkt, Scangerät); Antworten der Teilnehmenden auf vom Veranstalter im Checkout konfigurierte Fragen; Sichtbarkeitsstatus in der Teilnehmerliste; sowie über die Plattform versandte eventbezogene Kommunikation. Zahlungskartendaten werden von der Betreiberin nicht verarbeitet; sie werden vom Zahlungsdienstleister als eigenständig Verantwortlichem verarbeitet.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten. Werden standardmäßig nicht verarbeitet. Konfiguriert der Veranstalter eine Checkout-Frage, die Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO erhebt (etwa einen Bedarf an Barrierefreiheit oder eine Ernährungsanforderung, die auf eine religiöse Überzeugung schließen lässt), ist der Veranstalter für die Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO verantwortlich und darf nicht mehr erheben, als für das Event erforderlich ist; vgl. § 20.4 und § 20A.2.
Kategorien betroffener Personen. Käufer von Tickets für Events des Veranstalters; Personen, die für diese Events reservieren (RSVP); vom Käufer benannte Begleitpersonen; sowie am Einlass zugelassene Teilnehmende.
Unterauftragsverarbeiter. Wie in § 7 der Datenschutzerklärung veröffentlicht und nach Maßgabe von § 20A.5.
Drittlandübermittlungen. Nach Maßgabe von § 20A.6.
Technische und organisatorische Maßnahmen. Wie in § 13 der Datenschutzerklärung und in Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag beschrieben und nach Maßgabe von § 20A.4.