Venued

Terms of Service

v2.2 · Effective 16.07.2026

NUTZUNGSBEDINGUNGEN (AGB) - VENUED
Version: 2.2

Stand: 16.07.2026

Änderungsprotokoll (v2.2): Rechtsnachfolge der Betreiberin von Alara Özdenler (Einzelunternehmerin) auf die Venued UG (haftungsbeschränkt), HRB 314371, Amtsgericht München, mit Wirkung zum 16.07.2026 (§ 1.1, § 1.5).

Änderungsprotokoll (v2.1): Einführung Kuratierter (aggregierter) Einträge und des Event-Beanspruchungsverfahrens (neuer § 12A; angepasste Begriffsbestimmungen in § 1.3 und § 12.1); Richtlinie gegen Wiederholungstäter (§ 8.7); werbliche Zweckbestätigung für Veranstalter (§ 20.1, vgl. § 31 Abs. 5 UrhG); Klarstellung, dass die Zusammenstellung von Tatsacheninformationen durch die Betreiberin zulässig ist (§ 23.4); angepasste Reaktionsziele (§ 31.2); Aktivierung des Venued-Plus-Abonnements als von der Betreiberin verkaufte Leistung (§ 24; Begriffsbestimmungen § 1.3).

Status: Aktiver kommerzieller Dienst (Event-Discovery, soziales Matchmaking, Ticketing-Vermittler, Organisator-Tools)

KURZÜBERSICHT IN EINFACHER SPRACHE (OHNE RECHTSWIRKUNG)

Venued ist drei Dinge in einer App: (a) ein Ort, um Events in deiner Nähe zu entdecken, (b) eine soziale Plattform, die dir hilft, Menschen zu treffen, die dieselben Events besuchen, und (c) ein Ticketing-Vermittler sowie ein Werkzeugkasten für Veranstalter. Wir führen die Events nicht selbst durch, wir verkaufen die Tickets nicht in eigenem Namen, und wir halten dein Geld nicht. Der Veranstalter ist der Verkäufer. Wir sind die technische Vermittlungsschicht. Begegnungen mit anderen Personen auf Venued und bei Events erfolgen nach deinem eigenen Ermessen. Bitte lies das vollständige Dokument unten, bevor du dich registrierst.

TEIL A. ALLGEMEINES

1. BETREIBERIN & RECHTLICHE GRUNDLAGEN

1.1 Betreiberin. Die Venued-Mobile-Anwendung, die Website unter www.venued.eu, das venued-dashboard für Veranstalter sowie alle zugehörigen Backends und Dienste (zusammen der "Dienst" oder die "Plattform") werden betrieben von der Venued UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 314371, erreichbar unter info@venued.eu sowie über das Kontaktformular unter https://www.venued.eu/contact (die "Betreiberin", "wir", "uns"). Vollständige Anbieterangaben enthält das Impressum unter https://www.venued.eu/de/impressum.

1.2 Einordnung des Dienstes. Die Betreiberin ist Diensteanbieterin im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) sowie des deutschen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Im Rahmen des Ticketverkaufs handelt die Betreiberin als technische Vermittlerin im Sinne des Art. 6 der Richtlinie 2000/31/EG sowie des § 8 TMG.

1.3 Begriffsbestimmungen.

"Nutzer" bezeichnet jede natürliche Person, die ein Konto registriert oder den Dienst anderweitig nutzt.
"Besucher" bezeichnet jede Person, die öffentliche Plattforminhalte aufruft, ohne angemeldet zu sein.
"Veranstalter" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die einen Veranstalter-Status besitzt und die Plattform zur Veröffentlichung, Bewerbung, zum Ticketverkauf oder zur Verwaltung von Events nutzt.
"Event" bezeichnet jede Veranstaltung, Performance, Kursstunde, Zusammenkunft oder Aktivität, die auf der Plattform gelistet wird, gleichviel ob von einem Veranstalter veröffentlicht oder von der Betreiberin als Kuratierter Eintrag zusammengestellt.
"Kuratierter Eintrag" bezeichnet einen von der Betreiberin aus öffentlich zugänglichen Tatsacheninformationen (etwa Titel, Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort und Preis) zusammengestellten Eventeintrag, der zu Entdeckungszwecken angezeigt wird und für den kein Veranstalter das Event beansprucht hat. Ein Kuratierter Eintrag enthält ausschließlich tatsächliche Metadaten, eine von der Betreiberin verfasste oder umformulierte Beschreibung sowie von der Betreiberin bereitgestelltes oder lizenziertes Bildmaterial; er gibt keine Plakate, Flyer, Fotografien oder Werbetexte Dritter wieder.
"Beanspruchtes Event" bezeichnet ein Event, für das ein Veranstalter das Beanspruchungsverfahren nach § 12A.3 abgeschlossen und die Verantwortung für dessen Inhalte übernommen hat.
"Ticket" bezeichnet einen digitalen Einlassnachweis einschließlich aller QR-Code-tragenden Artefakte, die im Zusammenhang mit einem Event ausgegeben werden.
"Bestellung" bezeichnet jeden Kauf, jede kostenlose Reservierung (RSVP), jede Freikarte (Comp) oder manuelle Buchung, die auf der Plattform erfasst wird.
"Gruppe" bezeichnet einen Chat- oder Interaktionskontext, der einen oder mehrere Nutzer mit einem Event oder miteinander verknüpft.
"Match" bezeichnet eine Verbindung zwischen zwei Nutzern, die wechselseitig auf der Plattform initiiert und akzeptiert wurde.
"Inhalt" bezeichnet jede Information, jedes Foto, jeden Text, jedes Profilattribut, jede Nachricht, jede Eventbeschreibung oder jedes sonstige Material, das von einem Nutzer oder Veranstalter an die Plattform übermittelt wird.
"Merchant of Record" (MoR) bezeichnet die juristische Einheit, die der vertragliche Verkäufer eines Tickets ist und die zugehörige Zahlung abwickelt. Nach diesen Bedingungen ist die Betreiberin niemals Merchant of Record für Tickets; diese Rolle übernimmt der Veranstalter oder dessen Zahlungsdienstleister. Für das Abonnement (§ 24) ist die Betreiberin selbst Verkäuferin.
"Abonnement" oder "Venued Plus" bezeichnet die optionale kostenpflichtige Mitgliedschaft nach § 24, die die Betreiberin unmittelbar an den Nutzer verkauft.

1.4 Vertragssprache. Diese Bedingungen werden in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist die deutsche Fassung maßgeblich. Für alle anderen Nutzer ist die englische Fassung maßgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen, sofern vorhanden, dienen ausschließlich der Bequemlichkeit und entfalten keine Rechtswirkung.

1.5 Rechtsnachfolge. Mit Wirkung zum 16.07.2026 ist die Betreiberin von Alara Özdenler (Einzelunternehmerin) im Wege der Rechtsnachfolge auf die Venued UG (haftungsbeschränkt) übergegangen; die Venued UG (haftungsbeschränkt) ist in alle bestehenden Nutzerverträge eingetreten. Die Betreiberin kann diese Bedingungen sowie den Dienst auch künftig jederzeit auf einen weiteren unternehmerischen Rechtsnachfolger übertragen, ohne weitere Zustimmung des Nutzers, sofern (a) der Rechtsnachfolger mindestens gleich kreditwürdig ist, (b) die Rechte der Nutzer nach geltendem Verbraucherschutzrecht gewahrt bleiben und (c) der Nutzer mindestens 30 Tage im Voraus per In-App-Mitteilung oder E-Mail informiert wird. Dem Nutzer steht ein Sonderkündigungsrecht zu, indem er sein Konto vor Wirksamwerden der Übertragung löscht.

2. LEISTUNGSUMFANG

2.1 Drei Säulen. Der Dienst umfasst drei integrierte Funktionen:
(a) Event-Entdeckung: Suche, Feed, Empfehlungen und Detailseiten für Events, gleichviel ob von Veranstaltern veröffentlicht oder von der Betreiberin als Kuratierte Einträge zusammengestellt (§ 12A), zugänglich für Besucher und Nutzer.
(b) Soziales Matchmaking: Profilerstellung, Interessen-Tagging, algorithmische Empfehlungen anderer Nutzer im Zusammenhang mit Events, beidseitige Match-Anfragen sowie Gruppenchats zwischen gematchten Nutzern und Event-Teilnehmern.
(c) Veranstalter-Tools und Ticketing-Vermittlung: das venued-dashboard zum Erstellen und Verwalten von Events, Reichweiten- und Verkaufsanalysen, Teilnehmerlisten, Scanner-Pairing sowie ein Zahlungs-Vermittlungsdienst, der Käufer mit dem Stripe-Connect-Express- bzw. PayPal-Commerce-Platform-Konto des Veranstalters verbindet.

2.2 Geografischer Schwerpunkt. Der Dienst konzentriert sich derzeit auf den Großraum München. Der Wirkungsbereich kann von der Betreiberin jederzeit und ohne Vorankündigung erweitert werden.

2.3 Keine Verfügbarkeitsgarantie. Die Betreiberin stellt den Dienst auf Best-Effort-Basis bereit. Wir gewährleisten weder eine ununterbrochene Verfügbarkeit, noch fehlerfreien Betrieb, noch das Fortbestehen einer bestimmten Funktion, noch die fortlaufende Verfügbarkeit eines bestimmten Events oder Veranstalters. Siehe § 26 (Verfügbarkeit) und § 27 (Haftungsbeschränkung).

2.4 Beta-Charakter. Wesentliche Bestandteile des Dienstes, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Empfehlungsalgorithmen, den Matchmaking-Ablauf, das KI-gestützte Ranking-System, die Warteliste, die Plus-Eins-Logik und das Rabattcode-System, befinden sich im fortlaufenden Beta-Betrieb. Funktionen können sich jederzeit ändern, ersetzt oder eingestellt werden.

3. ANNAHME & VERTRAGSSCHLUSS

3.1 Vertragsschluss. Ein verbindlicher Vertrag zwischen Nutzer und Betreiberin über die Nutzung des Dienstes kommt zustande, sobald der Nutzer die Registrierung abschließt, sobald ein anonymer Besucher erstmals eine zustimmungspflichtige interaktive Funktion verwendet oder sobald einem Veranstalter der Veranstalter-Status gewährt wird, je nachdem, was zuerst eintritt.

3.2 Umfang der Annahme. Mit der Annahme dieser Bedingungen erkennt der Nutzer zusätzlich die Datenschutzerklärung (https://www.venued.eu/de/privacy) an, die durch Verweis Vertragsbestandteil wird und beschreibt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden.

3.3 Geschäftsfähigkeit. Der Nutzer bestätigt, dass er nach dem Recht seines gewöhnlichen Aufenthalts geschäftsfähig ist und nicht im Auftrag einer sanktionierten Person oder Organisation handelt.

3.4 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt; § 306 BGB bleibt unberührt.

TEIL B. NUTZER (B2C)

4. NUTZUNGSBERECHTIGUNG & REGISTRIERUNG

4.1 Mindestalter. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. Mit der Registrierung versichert der Nutzer, dass er sowohl in Deutschland als auch im Land seines gewöhnlichen Aufenthalts volljährig ist.

4.2 Korrektheit der Angaben. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Die Angabe falscher Namen, falscher Geburtsdaten oder das Auftreten unter fremder Identität sind ein wichtiger Grund für die sofortige Beendigung des Vertrags.

4.3 Nur ein Konto. Jeder Nutzer darf höchstens ein persönliches Venued-Konto unterhalten. Das Anlegen weiterer Konten zur Umgehung einer Sperre oder zur Manipulation von Matchmaking- oder RSVP-Signalen ist untersagt.

4.4 Verifizierung. Die Registrierung erfordert eine gültige E-Mail-Adresse und kann eine Telefonnummern-Verifizierung per SMS-Einmalkennwort (OTP) erfordern. Die Telefonnummer wird ausschließlich zum Versand des OTP im Klartext durch unseren externen SMS-Dienstleister verarbeitet und von uns nur als kryptografischer Einweg-Hash gespeichert; siehe Datenschutzerklärung § 3.3 sowie § 7.1.

4.5 Anonymes Browsing und Gastmodus. Besucher und angemeldete anonyme Nutzer dürfen Events und bestimmte öffentliche Inhalte ohne Vollkonto durchsuchen. Interaktive Funktionen (RSVP, Chat, Matching, Profilerstellung, Ticketkauf) erfordern ein Vollkonto und die Annahme dieser Bedingungen.

4.6 Recht auf Verweigerung. Die Betreiberin kann eine Registrierung nach billigem Ermessen ablehnen, aussetzen oder widerrufen, insbesondere bei begründetem Verdacht auf Betrug, Sanktionsrelevanz oder wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen.

5. KONTOSICHERHEIT

5.1 Zugangsdaten. Der Nutzer ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten und für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto erfolgen.

5.2 Meldung bei Kompromittierung. Der Nutzer muss die Betreiberin unverzüglich unter security@venued.eu informieren, sobald er Kenntnis von einer unbefugten Nutzung seines Kontos, einem verlorenen Gerät oder einer Kompromittierung seiner Zugangsdaten erlangt. Für Handlungen, die nach Eingang und Bearbeitung dieser Meldung über das Konto erfolgen, haftet der Nutzer nicht.

5.3 Inaktive Konten. Die Betreiberin kann nach angemessener vorheriger E-Mail-Ankündigung Konten deaktivieren oder löschen, die über einen längeren Zeitraum (mindestens 24 Monate) inaktiv sind, um Benutzernamen freizugeben und Infrastruktur einzusparen.

6. NUTZERINHALTE & LIZENZ

6.1 Lizenzgewährung. Mit der Übermittlung von Inhalten an die Plattform gewährt der Nutzer der Betreiberin eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Speicherung, Zwischenspeicherung, Vervielfältigung, Umkodierung, Anzeige, Verbreitung, Übertragung, öffentlichen Wiedergabe und zur Erstellung abgeleiteter Werke dieser Inhalte zum Zwecke des Betriebs, der Bereitstellung, der Sicherung, der Bewerbung und der Verbesserung des Dienstes. Diese Lizenz ist für den technischen Betrieb einer mehrnutzerfähigen sozialen Plattform erforderlich (z. B. Auslieferung zwischengespeicherter Kopien über CDN; Einbettung von Fotos in den Chat anderer Nutzer).

6.2 Beendigung der Lizenz. Die Lizenz nach § 6.1 endet mit Löschung des Inhalts oder des Kontos, vorbehaltlich (a) angemessener Verbreitungsverzögerungen in verteilten Systemen und CDN-Caches, (b) einer Backup-Aufbewahrung von höchstens 90 Tagen, (c) Kopien, die in geteilte Inhalte eingebettet sind (etwa ein Bild, das im Chat eines anderen Nutzers oder im Suchmaschinen-Cache eines Dritten zitiert wurde), und (d) anonymisierter Auswertungen, die aus dem Inhalt abgeleitet wurden. Sofern der Nutzer Inhalte für eine öffentlich indizierbare Seite bereitgestellt hat (siehe § 6.4), können verbleibende zwischengespeicherte Kopien bei Drittanbietern außerhalb unserer Kontrolle fortbestehen.

6.3 Zusicherungen des Nutzers. Der Nutzer sichert zu, dass:
(a) er Eigentümer der Inhalte ist oder sämtliche Rechte, Lizenzen und Einwilligungen besitzt, die zur Gewährung der Lizenz nach § 6.1 erforderlich sind;
(b) er sämtliche erforderlichen Einwilligungen (einschließlich, soweit anwendbar, der Einwilligungen nach §§ 22 ff. KUG) für jede identifizierbare Person eingeholt hat, die auf hochgeladenen Fotos abgebildet ist, sowie von der erziehungsberechtigten Person, falls ein Minderjähriger zufällig abgebildet ist;
(c) der Inhalt keine Rechte Dritter verletzt (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder anwendbare Designrechte); und
(d) der Inhalt den Regeln in § 7 entspricht.

6.4 Standardmäßig öffentliche Inhalte. Venued ist ein Social-Network-Dienst. Die folgenden Kategorien von Nutzerinhalten sind systembedingt öffentlich zugänglich, einschließlich für nicht angemeldete Besucher und Suchmaschinen-Crawler:

- Anzeigename, Profilfoto, Bio, Interessen-Tags, "Facts" und sonstige Profilfelder;
- Events, die der Nutzer erstellt, besucht oder als Veranstalter aufgeführt wird;
- Fotos und Beschreibungen, die solchen Events zugeordnet sind;
- Öffentlicher Teilnahmestatus (RSVP) auf einer öffentlichen Event-Seite.

Inhalte, die NICHT standardmäßig öffentlich sind, werden in Datenschutzerklärung § 3.10 aufgezählt (insbesondere: E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum, interne Nutzer-ID, Direktnachrichten, Gruppenchats, "Likes"/"Saves"/"Dismisses" sowie Kontaktformular-Eingaben). Der Nutzer darf in öffentlich sichtbare Felder keine Inhalte hochladen, deren Indizierung durch Dritte er nicht akzeptieren würde.

6.5 Moderation durch die Betreiberin. Die Betreiberin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Nutzerinhalte zu prüfen. Die Betreiberin kann Inhalte im Einklang mit diesen Bedingungen und § 8 entfernen, einschränken, ausblenden oder bearbeiten. Solche Maßnahmen können proaktiv oder als Reaktion auf Nutzermeldungen erfolgen.

7. ZULÄSSIGE NUTZUNG

7.1 Verbotenes Verhalten. Folgendes Verhalten ist strikt untersagt und führt ohne Entschädigung zur sofortigen Inhaltsentfernung, Kontosperre oder dauerhaften Sperrung:

(a) Belästigung, Stalking, Drohungen, Einschüchterung oder koordinierter Missbrauch anderer Nutzer oder Veranstalter;
(b) Hassrede, diskriminierende Beleidigung oder Aufstachelung zu Gewalt aus geschütztem Grund;
(c) sexuell explizite Inhalte, Nacktheit außerhalb künstlerischer Kontexte, sexuelle Anbahnung oder jede Sexualisierung Minderjähriger (Null-Toleranz-Kategorie mit sofortiger Anzeige bei den Behörden gemäß § 184b StGB und § 4 JuSchG);
(d) Identitätsfälschung gegenüber anderen Personen, Organisationen oder öffentlichen Personen;
(e) Erstellung gefälschter Events, Phantom-Events oder Events, zu deren Veranstaltung der Nutzer nicht berechtigt ist;
(f) betrügerische Ticket-Aktivitäten, einschließlich unzulässigem Weiterverkauf, Scalping über dem Nennpreis und Missbrauch von Zahlungsmitteln;
(g) Spam, unzulässige kommerzielle Kommunikation, Off-Plattform-Marketing in Chats oder Profilen, Anwerbung für Multi-Level-Marketing;
(h) automatisierter Zugriff, Scraping, Crawling, massenhafte Datenextraktion, Reverse-Engineering der Plattform oder Umgehung von App Check oder Rate-Limiting;
(i) Hochladen von Schadsoftware, Exploit-Payloads oder Inhalten, die die Plattform oder ihre Nutzer gefährden;
(j) Verletzung gewerblicher Schutzrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter;
(k) Doxxing, Veröffentlichung der Kontaktdaten oder des Aufenthaltsorts einer anderen Person ohne deren Einwilligung;
(l) Deepfakes, nicht einvernehmlich erstellte synthetische Medien, die identifizierbare Personen darstellen;
(m) Verkauf oder Anbahnung illegaler Drogen, Waffen oder von nach deutschem oder EU-Recht illegalen Dienstleistungen;
(n) Nutzung der Plattform zur Planung, Bewerbung oder Begehung einer Straftat nach deutschem oder EU-Recht;
(o) jegliches Verhalten, das gegen die Datenschutzerklärung, das anwendbare Datenschutzrecht oder die Rechte Minderjähriger verstößt;
(p) Versuche, Moderationsmaßnahmen zu umgehen, einschließlich Sperrenumgehung über Zweitkonten, VPN-basierter geografischer Umgehung regionaler Sperren oder Verschleierung der Geräte-Fingerprint-ID.

7.2 Null-Toleranz-Kategorien. Die Kategorien (b), (c), (l) und (n) führen ohne vorherige Verwarnung zur sofortigen dauerhaften Sperrung. Andere Kategorien können nach Ermessen der Betreiberin zunächst zu einer Verwarnung mit Eskalationspfad führen.

7.3 Vorbehalt. Die Betreiberin kann mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, Inhalte aufbewahren und offenlegen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, und vermutete Straftaten anzeigen.

8. DSA-MELDE- UND ABHILFEVERFAHREN & TRANSPARENZ (Art. 14 DSA)

8.1 Meldung rechtswidriger Inhalte. Jede Person, gleichgültig ob Nutzer oder nicht, kann der Betreiberin Inhalte melden, die sie nach EU- oder deutschem Recht für rechtswidrig hält. Die Meldung ist zu richten an legal@venued.eu und enthält:
(a) eine hinreichende Begründung, weshalb der Inhalt rechtswidrig sein soll;
(b) eine eindeutige Bezeichnung des genauen Fundorts (URL oder In-App-Verweis);
(c) den Namen und die E-Mail-Adresse des Meldenden (bei kinderpornografischem Material darf die Meldung anonym erfolgen);
(d) eine Erklärung in gutem Glauben, dass die Angaben zutreffend und vollständig sind.

Die Betreiberin bestätigt den Eingang zeitnah und bearbeitet Meldungen im Einklang mit Art. 16 DSA.

8.2 Begründung von Entscheidungen. Schränkt die Betreiberin die Sichtbarkeit eines Inhalts ein, sperrt oder kündigt sie ein Konto oder beschränkt sie die Monetarisierungsmöglichkeit eines Nutzers, erhält der betroffene Nutzer eine Begründung im Einklang mit Art. 17 DSA, sofern die Maßnahme nicht gegen einen täuschend agierenden Hochvolumen-Akteur ergeht oder das Gesetz die Mitteilung verbietet.

8.3 Internes Beschwerdeverfahren. Ein von einer Moderationsentscheidung nach § 8.2 betroffener Nutzer kann innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung eine kostenlose interne Beschwerde an legal@venued.eu richten. Die Betreiberin prüft die Beschwerde unverzüglich und kann die Entscheidung aufheben.

8.4 Außergerichtliche Streitbeilegung. Nutzer können Moderationsstreitigkeiten an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 DSA richten. Die Betreiberin nennt eine zuständige Stelle, sobald die Bundesnetzagentur eine solche für den jeweiligen Sachbereich zertifiziert; bis dahin steht der interne Weg nach § 8.3 zur Verfügung.

8.5 Vertrauenswürdige Hinweisgeber. Meldungen vertrauenswürdiger Hinweisgeber im Sinne des Art. 22 DSA werden vorrangig bearbeitet.

8.6 Transparenzberichte. Soweit nach Art. 15 DSA erforderlich, veröffentlicht die Betreiberin einen jährlichen Transparenzbericht unter https://www.venued.eu/de/transparency.

8.7 Wiederholungstäter. Die Betreiberin betreibt eine Richtlinie gegen Wiederholungstäter. Bei einem Nutzer oder Veranstalter, gegen den wiederholt berechtigte Meldungen rechtswidriger Inhalte oder Schutzrechtsverletzungen vorliegen (als Richtwert drei oder mehr bestätigte Meldungen innerhalb von zwölf Monaten), können die betroffenen Inhalte entfernt und das Konto nach § 29.2 gesperrt oder gekündigt werden. Bei der Beurteilung berücksichtigt die Betreiberin die Schwere des Einzelfalls und kann in eindeutigen oder schwerwiegenden Fällen früher handeln.

9. MATCHMAKING, EMPFEHLUNGEN & KI

9.1 Algorithmische Personalisierung. Der Dienst nutzt algorithmisches Ranking, um Events, Veranstalter und andere Nutzer vorzuschlagen. Das Ranking basiert auf Interessen-Tags, vorherigen Interaktionen, Sprachpräferenzen, Zeit- und Ortsfiltern sowie auf Ähnlichkeitswerten, die von einem KI-System (einem Heterogeneous Temporal Graph) berechnet werden. Einzelheiten enthält Datenschutzerklärung § 6. Ein etwaiges Standortsignal für das Ranking oder für die Anzeige von Veranstaltungen und Personen in der Nähe ist ausschließlich grob und auf Bezirksebene: Mit Ihrer Erlaubnis ermittelt die App aus einer vorübergehenden Standortmessung auf dem Gerät Ihren nächstgelegenen Stadtbezirk und speichert nur diesen Bezirk (einen Namen und dessen festen Mittelpunkt), niemals Ihre genauen Koordinaten oder einen Bewegungsverlauf; alternativ können Sie Ihren Bezirk manuell festlegen. Siehe Datenschutzerklärung § 3.12.

9.2 Keine Kompatibilitätsgarantie. Die Betreiberin gewährleistet nicht, dass ein über das Matchmaking vorgeschlagener Nutzer kompatibel, geeignet, sicher, verfügbar oder ehrlich ist. Vorschläge sind statistische Empfehlungen, keine Empfehlungen im Sinne einer Befürwortung.

9.3 Keine Überprüfung anderer Nutzer. Die Betreiberin führt keine Background-Checks, Strafregisterabfragen, Identitätsprüfungen, Altersnachweise über die Selbstauskunft hinaus oder psychologische Beurteilungen anderer Nutzer durch. Die zu anderen Nutzern angezeigten Informationen (Anzeigename, Fotos, Bio, Interessen) sind selbst angegeben und können unzutreffend sein.

9.4 KI-Verordnungs-Hinweis (Art. 50 KI-VO). Das Empfehlungssystem ist ein KI-System, das ausschließlich Vorschläge erzeugt und keine rechtlichen oder ähnlich erheblichen Auswirkungen auf Nutzer im Sinne des Art. 22 DSGVO hat. Es gilt als KI-System mit minimalem bis begrenztem Risiko nach der EU-KI-Verordnung. Siehe Datenschutzerklärung § 6.4.

9.5 Widerspruchsrecht. Nutzer können einer personalisierten Profilbildung jederzeit widersprechen, indem sie die Profileinstellungen anpassen oder eine E-Mail an privacy@venued.eu senden. Eine nicht-personalisierte Fallback-Erfahrung kann bereitgestellt werden.

9.6 Beta-Status. Matchmaking- und Empfehlungsfunktionen sind ausdrücklich experimentell. Verfügbarkeit, Ranking-Qualität und Verhalten können sich ohne Vorankündigung ändern.

10. OFF-PLATFORM-TREFFEN & SICHERHEIT ZWISCHEN NUTZERN

10.1 Auf eigenes Risiko. Auf der Plattform initiierte Verbindungen können zu persönlichen Treffen oder Off-Plattform-Interaktionen führen. Solche Interaktionen erfolgen nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko des Nutzers und außerhalb der technischen Kontrolle der Betreiberin.

10.2 Keine Aufsichtspflicht. Die Betreiberin ist weder Begleitperson, Aufsichtsperson, Eskorte noch Garantin der Sicherheit in der Offline-Welt. In der App oder unter https://www.venued.eu/de/safety veröffentlichte Sicherheitshinweise sind rein informatorisch und begründen weder Garantien noch über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Sorgfaltspflichten.

10.3 Persönliche Vorsicht. Nutzer sind verpflichtet, vor einem Treffen mit einem anderen Nutzer angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen (insbesondere: Treffen an öffentlichen Orten, Information einer Vertrauensperson, keine Weitergabe von Wohnadressen oder Finanzdaten an Fremde, Beachtung von Alters- und Einwilligungsregeln nach deutschem Recht).

10.4 Keine Haftung für Drittverhalten. Die Betreiberin haftet nicht für das Verhalten anderer Nutzer, Veranstalter, Teilnehmer, Veranstaltungspersonal oder Dritter bei, vor oder nach Events. Siehe § 27.

11. MELDEN & BLOCKIEREN

11.1 Event-Meldung. Nutzer können ein Event über die In-App-Funktion "Event melden" wegen Unrichtigkeit, Sicherheitsbedenken oder Verstoß gegen diese Bedingungen melden. Meldungen werden im Einklang mit § 8 geprüft.

11.2 Nutzer-Meldung und Blockierung. Die Betreiberin kann in künftigen Versionen In-App-Funktionen zum Melden und Blockieren einzelner Nutzer einführen. Bis zur Einführung können Nutzer Bedenken gegen andere Nutzer per E-Mail an legal@venued.eu mitteilen.

11.3 Keine rechtliche Feststellung. Meldungen und Moderationsmaßnahmen sind operative Entscheidungen der Betreiberin. Sie sind keine rechtlichen Feststellungen von Schuld oder Haftung und ersetzen keine sonstigen Rechtsbehelfe des Nutzers.

TEIL C. EVENTS, RSVPs & TICKETING

12. EVENTS: INFORMATION & RICHTIGKEIT

12.1 Quelle der Event-Informationen. Bei Beanspruchten Events und von einem Veranstalter veröffentlichten Events stammen sämtliche Eventeinträge, Beschreibungen, Preise, Kapazitäten, Altersbeschränkungen, Dresscodes, Zeitpläne und sonstigen Eventmetadaten vom Veranstalter; die Betreiberin überprüft sie nicht eigenständig. Bei Kuratierten Einträgen werden die Event-Informationen von der Betreiberin gemäß § 12A aus öffentlichen Quellen zusammengestellt; die Betreiberin gewährleistet deren Richtigkeit nicht und überprüft sie nicht eigenständig.

12.2 Best-Effort-Schutzmaßnahmen. Die Betreiberin betreibt automatisierte und redaktionelle Schutzmechanismen (serverseitige Validierung, Veranstalter-Onboarding, KI-gestützte Tag-Bestätigung), um offensichtliche Fehler zu reduzieren. Diese Schutzmechanismen begründen keine Richtigkeitsgarantie.

12.3 Vertrauen auf eigenes Risiko. Das Vertrauen des Nutzers in Event-Informationen erfolgt auf eigenes Risiko. Bei wesentlich falschen oder irreführenden Event-Informationen richtet sich der primäre Anspruch des Nutzers gegen den Veranstalter; die Betreiberin kann nach eigenem Ermessen gemäß § 7 und § 8 eingreifen.

12A. KURATIERTE (AGGREGIERTE) EINTRÄGE

12A.1 Zweck und Charakter. Um von Beginn an eine sinnvolle Entdeckungs- und Matchmaking-Erfahrung zu ermöglichen, stellt die Betreiberin Kuratierte Einträge für Events zusammen, die von keinem Veranstalter beansprucht wurden. Ein Kuratierter Eintrag wird aus öffentlich zugänglichen Tatsacheninformationen über ein Event zusammengestellt. Derartige Tatsacheninformationen (insbesondere das Bestehen eines Events, dessen Titel, Datum, Uhrzeit, Dauer, Veranstaltungsort, Adresse, Preis, Altersgrenze und Kategorie) unterliegen keinem Urheberrechtsschutz und werden zur Information der Nutzer zusammengestellt, vergleichbar einem öffentlichen Veranstaltungskalender oder Veranstaltungsverzeichnis.

12A.2 Quellen und Inhaltsgrenzen. Die Betreiberin stellt Kuratierte Einträge aus offiziellen Schnittstellen und Datenfeeds (etwa öffentlichen APIs, RSS, Kalender-/ICS-Feeds und strukturierten Eventdaten), aus öffentlichen Webquellen sowie aus eigener redaktioneller Erfassung zusammen. Für jeden Kuratierten Eintrag gilt: Die Betreiberin (a) gibt ausschließlich tatsächliche Metadaten wieder; (b) zeigt eine von ihr verfasste oder umformulierte Beschreibung anstelle von Werbetexten Dritter; und (c) zeigt ausschließlich Bildmaterial, das sie selbst erstellt oder lizenziert hat (einschließlich Stock-Bildmaterial). Die Betreiberin hostet keine Plakate, Flyer, Eventfotografien oder Logos Dritter auf Kuratierten Einträgen. Handelt es sich bei einem Bild um ein generisches oder repräsentatives Bild und nicht um eine Abbildung des konkreten Events, wird es als solches kenntlich gemacht.

12A.3 Beanspruchung eines Events. Die Betreiberin kann den verantwortlichen Veranstalter einladen, einen Kuratierten Eintrag zu beanspruchen. Mit Abschluss des Beanspruchungsverfahrens (Registrierung als Veranstalter, Annahme dieser Bedingungen und Verifizierung) kann der Veranstalter den Kuratierten Eintrag durch eigene Inhalte ersetzen und übernimmt für dieses Event die Rolle, Pflichten und Zusicherungen eines Veranstalters nach Teil D. Ab diesem Zeitpunkt ist das Event ein Beanspruchtes Event, und vom Veranstalter hochgeladene Inhalte unterliegen § 6, § 19, § 20 und § 22.

12A.4 Quellenangabe und Verlinkung. Ein Kuratierter Eintrag kann kenntlich machen, dass es sich um einen öffentlichen Eintrag handelt, und auf die Originalquelle verlinken. Ein solcher Hinweis begründet keine Befürwortung, Verbindung oder Partnerschaft zwischen der Betreiberin und der Quelle oder dem Veranstalter.

12A.5 Entfernung auf Verlangen. Jeder Veranstalter, Veranstaltungsort oder Rechteinhaber kann die Berichtigung oder Entfernung eines Kuratierten Eintrags verlangen, indem er sich gemäß § 8.1 an legal@venued.eu wendet. Die Betreiberin handelt auf ein berechtigtes Verlangen unverzüglich, im Regelfall spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang. Die Entfernung eines Kuratierten Eintrags ist unabhängig davon möglich, ob die zugrunde liegende Information urheberrechtlich geschützt ist.

12A.6 Richtigkeit. Kuratierte Einträge werden auf Best-Effort-Basis bereitgestellt und können Ungenauigkeiten oder veraltete Informationen enthalten; § 12.2 und § 12.3 gelten entsprechend. Das Vertrauen eines Nutzers auf einen Kuratierten Eintrag erfolgt auf eigenes Risiko, und der primäre Anspruch des Nutzers in Bezug auf das Event richtet sich weiterhin gegen den Veranstalter.

13. RSVPs

13.1 Unverbindlichkeit. Ein RSVP (kostenlose Reservierung, "Interessiert"-Status, "Geht hin"-Status oder Comp-Ticket) ist eine unverbindliche Absichtserklärung des Nutzers, sofern die spezifischen Eventbedingungen des Veranstalters nichts ausdrücklich anderes vorsehen.

13.2 Nichterscheinen. Die Betreiberin sanktioniert Nutzer nicht für Nichterscheinen zu einem Event, für das sie zugesagt haben. Eigene Regelungen des Veranstalters (z. B. Wartelisten-Promotion, Verfall von Cover-Charge) bleiben unberührt.

13.3 Kapazität. Bei begrenzter Kapazität ist die Annahmereihenfolge des Veranstalters maßgeblich. Die Betreiberin kann reservierte Plätze nach einer angemessenen Halteperiode freigeben.

14. TICKETS, VERMITTLERROLLE

14.1 Reine Vermittlung. Bei allen kostenpflichtigen Events handelt die Betreiberin ausschließlich als technische Vermittlerin. Die Betreiberin ist weder Verkäuferin, Promoterin, Ticket-Ausstellerin, vertragliche Trägerin des Events noch Merchant of Record.

14.2 Direktvertrag. Ein Ticketkauf begründet ausschließlich einen Vertrag zwischen Nutzer (als Käufer) und Veranstalter (als Verkäufer). Die Betreiberin ist nicht Vertragspartei.

14.3 Keine Geldhaltung. Zahlungen werden direkt an das verbundene Zahlungs-Konto des Veranstalters (Stripe Connect Express oder PayPal Commerce Platform) weitergeleitet. Die Betreiberin hält, verwahrt, verwaltet oder bündelt zu keinem Zeitpunkt Käufergelder.

14.4 Merchant of Record. Merchant of Record ist der Veranstalter oder dessen Zahlungsdienstleister, wie im jeweiligen Provider-Backend konfiguriert. Käufer können dem Verwendungszweck auf ihrem Kartenabrechnungs- oder PayPal-Beleg den entsprechenden Bezeichner entnehmen.

14.5 Erstattungen, Chargebacks, Steuern. Erstattungen, Umtausch und Chargebacks liegen in der Verantwortung des Veranstalters und des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Umsatzsteuer (VAT / Mehrwertsteuer) wird vom Veranstalter nach den gesetzlichen Anforderungen erhoben und abgeführt. Die Betreiberin stellt keine Steuerrechnungen für Ticketverkäufe aus; das tut der Veranstalter.

14.6 Technische Unterstützung des Ablaufs. Die Betreiberin stellt technische Konvenienzfunktionen bereit, etwa die Funktion `refundOrder` und die Auslieferung von Ticket-PDFs. Diese sind technische Konvenienzen und keine Übernahme der vertraglichen Verantwortung für den Ticketverkauf.

15. CHECKOUT, PLUS-ONES, RABATTCODES, WARTELISTE

15.1 Bestellung. Eine Bestellung wird ausgelöst, sobald der Käufer den In-App- oder Web-Checkout-Vorgang abschließt. Bei kostenpflichtigen Bestellungen wird der Vertrag verbindlich, sobald der Zahlungsdienstleister des Veranstalters den erfolgreichen Zahlungseinzug bestätigt (bzw. bei PayPal mit Erfassung durch `capturePaypalOrder`).

15.2 Plus-Ones. Lässt der Veranstalter Plus-Ones für ein Event zu, kann der Käufer bis zur vom Veranstalter festgelegten Bestell-Obergrenze Plus-Ones hinzufügen. Der Käufer haftet für das Verhalten seiner Plus-Ones beim Event und dafür, dass jede Plus-Eins die Einlassregeln (Alter, Dresscode, Ausweis) erfüllt.

15.3 Rabattcodes. Am Checkout angebotene Rabattcodes werden vom Veranstalter ausgegeben und finanziert. Sofern auf dem Code nicht anders angegeben, ist jeder Code einmalig pro Käufer einlösbar, hat keinen Geldwert, ist nicht übertragbar, ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar und verfällt bei Missbrauch, automatisierter Einlösung oder unbefugter Weitergabe. Der Veranstalter kann Codes vor Einlösung jederzeit invalidieren.

15.4 Warteliste. Bei ausverkauften Events kann der Käufer der Warteliste beitreten, sofern der Veranstalter dies aktiviert hat. Wartelistenangebote sind, sofern unterbreitet, zeitlich befristet (das Angebot verfällt nach der vom Veranstalter mitgeteilten Frist) und nicht übertragbar. Der Eintritt in die Warteliste begründet keinen Einlassanspruch.

15.5 Ausverkaufte und überbuchte Szenarien. Das Risiko von Ausverkauf, Überbuchung oder Kapazitätsanpassung trägt der Veranstalter. Die einzige Pflicht der Betreiberin in solchen Szenarien ist die Weiterleitung der Käuferzahlung an den Zahlungsdienstleister des Veranstalters; ggf. fällige Erstattungen werden durch den Veranstalter veranlasst.

15.6 Bestellbestätigung. Die Bestellbestätigungs-E-Mail oder Push-Mitteilung der Betreiberin ist eine technische Eingangsbestätigung. Die Ticket-Ausgabe und die vertragliche Verkaufsbestätigung erfolgen durch den Veranstalter (über die Plattform), sobald die Zahlung eingezogen ist.

16. WIDERRUFSRECHT, AUSSCHLUSS BEI EVENTTICKETS

16.1 Gesetzlicher Ausschluss. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB sowie Art. 16 lit. l der Richtlinie 2011/83/EU besteht das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht NICHT bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Tickets für terminierte Events fallen unter diese Ausnahme.

16.2 Hinweis vor dem Checkout. Dieser Ausschluss wird gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. k der Richtlinie 2011/83/EU sowie § 312d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB vor Abschluss des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen. Mit Aufgabe der Bestellung erkennt der Käufer ausdrücklich an und stimmt zu, dass kein Widerrufsrecht besteht.

16.3 Gesetzliche Rechte unberührt. Zwingende Verbraucherrechte (Gewährleistung, Ansprüche aus Leistungsstörungen nach §§ 280, 281, 323 BGB, Ansprüche aus § 651h BGB bei Pauschalreisen, soweit anwendbar, sowie sonstige gesetzliche Rechtsbehelfe) bleiben unberührt.

17. ERSTATTUNGEN & STORNIERUNGEN

17.1 Veranstalter-Politik. Die für ein Event geltende Erstattungsregelung wird vom Veranstalter festgelegt und auf der Checkout-Seite des Events offengelegt.

17.2 Technisch unterstützte Erstattungen. Die Betreiberin kann auf Anweisung des Veranstalters eine Erstattung über den Zahlungsdienstleister des Veranstalters technisch ausführen (Funktion `refundOrder`). Diese technische Unterstützung überträgt die vertragliche Verantwortung für die Erstattung nicht auf die Betreiberin.

17.3 Eventabsage. Sagt ein Veranstalter ein Event ab, ist der Veranstalter für die Erstattung gegenüber den betroffenen Käufern nach gesetzlichem Recht und seinen eigenen Bedingungen zuständig. Soweit die Tools der Betreiberin dies unterstützen, können Erstattungen automatisiert ausgeführt werden; dies ist eine technische Konvenienz, keine vertragliche Pflicht der Betreiberin.

17.4 Chargebacks. Käufer sollen Streitigkeiten zunächst mit dem Veranstalter zu klären versuchen. Ein Chargeback als Ersatz für eine legitime Streitbeilegung oder ein Chargeback nach erfolgtem Einlass zum Event kann als missbräuchlich nach § 7.1 lit. f gewertet werden und zur Kontosperre führen.

17.5 Rechte gegenüber dem Zahlungsdienstleister. Diese Klausel beschränkt nicht die zwingenden Rechte des Käufers gegenüber dem Aussteller seines Zahlungsmittels.

18. TICKET-GÜLTIGKEIT & BETRUGSPRÄVENTION

18.1 Bindung an den Käufer. Tickets werden auf den Namen des Käufers ausgestellt und sind an dessen Konto gebunden. Eine Nutzung durch eine andere Person ist nur zulässig, soweit der Veranstalter die Übertragung gestattet.

18.2 Übertragung. Soweit die Plattform eine Ticket-Übertragung technisch unterstützt und der Veranstalter sie zulässt, kann die Betreiberin Anti-Betrugs-Grenzen festlegen (Anzahl der Übertragungen, Übertragungs-Cut-off-Zeiten). Zum Stand dieser Bedingungen ist eine Übertragung in der Regel nicht aktiviert; sobald sie verfügbar ist, gelten die Vorgaben des Veranstalters.

18.3 First-Scan-Wins. Jeder Ticket-QR-Code ist nur einmal einlassberechtigt. Der erste gültige Scan am Veranstaltungsort ist verbindlich; weitere Scans desselben Codes werden vom Scanner abgelehnt.

18.4 Screenshot-Betrug. Das Teilen oder Verbreiten eines Screenshots, Fotos oder einer Kopie eines Ticket-QR-Codes erfolgt auf eigenes Risiko des Käufers. Der Veranstalter kann am Einlass einen Lichtbildausweis verlangen und jedem Inhaber, der nicht der eingetragene Käufer ist, den Einlass verweigern.

18.5 Anti-Scalping. Der Weiterverkauf von Tickets über dem Nennpreis sowie der Handel mit Tickets über nicht autorisierte Sekundärmärkte sind untersagt. Der Veranstalter kann betroffene Tickets ohne Erstattung annullieren. Die Betreiberin kann plattformweite Sperren gegen Nutzer verhängen, die nachweislich Scalping betreiben.

18.6 Annullierung aus wichtigem Grund. Die Betreiberin kann ein Ticket annullieren und eine automatische Erstattung auslösen, wenn (a) die Bestellung gegen § 7 oder § 18.5 verstößt, (b) die Zahlung rückgängig gemacht oder einem Chargeback unterworfen wurde oder (c) der Veranstalter aus wichtigem Grund eine Annullierung anweist.

TEIL D. VERANSTALTER (B2B-ZUSATZ)

19. VERANSTALTER-STATUS & ONBOARDING

19.1 Antrag. Um kostenpflichtige Events auf der Plattform zu listen, muss der Antragsteller den Veranstalter-Status beantragen und das Onboarding über das venued-dashboard abschließen. Die Betreiberin behält sich vor, den Veranstalter-Status nach billigem Ermessen zu gewähren, zu verweigern oder zu widerrufen, insbesondere bei nicht bestandenen KYC-, Sanktions- oder Eignungsprüfungen.

19.2 KYC und Zahlungs-Onboarding. Veranstalter müssen das Onboarding bei den Zahlungspartnern der Plattform (Stripe Connect Express und/oder PayPal Commerce Platform) abschließen. Der Veranstalter ist unmittelbar an die Vereinbarung des verbundenen Kontos mit dem jeweiligen Partner gebunden. Die Betreiberin übernimmt die Pflichten des Partners nicht.

19.3 Identitäts- und Steuerdaten. Veranstalter müssen wahrheitsgemäße Angaben zur juristischen Einheit (Firmenname, eingetragene Anschrift, Steuer-ID, ggf. USt-IdNr., Kleinunternehmer-Status) machen, diese unverzüglich aktualisieren und anerkennen, dass diese Angaben auf Eventseiten und Tickets angezeigt werden können, soweit gesetzlich vorgeschrieben (z. B. § 14 UStG).

19.4 Veranstaltungsberechtigung. Der Veranstalter sichert zu, dass er sämtliche erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen, Veranstaltungsverträge und Rechte zur Durchführung jedes von ihm veröffentlichten Events besitzt, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
(a) Versammlungsstätten- und Versammlungsgenehmigungen (Versammlungsstättenverordnung, GastG);
(b) Jugendschutz-Compliance (JuSchG), soweit Minderjährige zugelassen sind, einschließlich Trennbereichen und Aufenthaltszeiten;
(c) Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV-Vorschriften);
(d) Musiklizenzen (GEMA), Aufführungsrechte und ähnliche Verwertungsrechte;
(e) Datenschutz-Compliance für alle personenbezogenen Daten, die der Veranstalter unmittelbar von Teilnehmern erhebt.

19.5 Zwei-Verantwortliche-Verhältnis. Nutzt der Veranstalter Tools der Betreiberin zum Export von Teilnehmerdaten (CSV-Exporte, Dashboards), wird der Veranstalter für diese exportierten Daten zum eigenständigen Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Veranstalter ist eigenständig zur DSGVO-Konformität und zur Information der Teilnehmer über jede weitergehende Verarbeitung verpflichtet.

20. PFLICHTEN DES VERANSTALTERS

20.1 Richtigkeit der Eventinhalte. Der Veranstalter ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Eventinhalte verantwortlich, einschließlich Bilder, Beschreibungen, Preise, Altersgrenzen, Kapazitäten, Zeitpläne und Veranstaltungsorte. Phantom-, Betrugs- oder wesentlich irreführende Events sind untersagt und führen zu sofortiger Entfernung und Kontosperre. Mit der Veröffentlichung von Eventinhalten auf der Plattform (einschließlich durch Beanspruchung eines Events nach § 12A.3) bestätigt der Veranstalter, dass diese Veröffentlichung Teil der üblichen werblichen Verbreitung für dieses Event ist und dass er über die für diese werbliche Nutzung erforderlichen Rechte verfügt, entsprechend dem Zweck, zu dem das betreffende Werbematerial erstellt wurde (vgl. § 31 Abs. 5 UrhG). Diese Bestätigung ergänzt die Zusicherungen nach § 6.3 und § 19.4 und schränkt diese nicht ein.

20.2 Eigene Verkaufsbedingungen des Veranstalters. Der Veranstalter muss eigene Verkaufsbedingungen, eine Erstattungs- und Stornoregelung sowie sonstige Hausordnungen veröffentlichen und am Checkout des Events verlinken. Die Betreiberin ist für deren Inhalt und Durchsetzung nicht verantwortlich.

20.3 Preise und Gebühren. Der Veranstalter legt Ticketpreise, Plus-Ones-Limits, Rabattcoderegeln und Kapazität fest. Etwaige Zusatzgebühren sind transparent vor dem Checkout offenzulegen.

20.4 Umgang mit Teilnehmerdaten. Der Veranstalter darf exportierte Teilnehmerdaten ausschließlich für Zwecke verwenden, die mit dem konkreten Event zusammenhängen (z. B. Gästeliste, Ernährungswünsche, Kommunikation bei Absage). Die Nutzung für unzusammenhängendes Marketing, der Verkauf oder die Übermittlung an Dritte ist nur zulässig, wenn der Veranstalter eine eigenständige, gesetzeskonforme Einwilligung jedes Teilnehmers eingeholt hat.

20.5 Keine Massenextraktion. Der Veranstalter darf keine Plattformdaten außerhalb der offiziellen Exportschnittstellen scrapen, crawlen oder anderweitig in Massen extrahieren. Auch automatisiertes wiederholtes Polling von Dashboard-Endpunkten ist untersagt.

20.6 Antidiskriminierung. Veranstalter müssen das anwendbare Antidiskriminierungsrecht (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG) beachten. Eine Einlassverweigerung muss auf legitimen, nicht diskriminierenden Gründen beruhen.

20.7 Zusammenarbeit. Veranstalter müssen bei angemessenen Sicherheits-, Betrugspräventions- und Compliance-Anfragen der Betreiberin mitwirken, einschließlich des Austauschs kompromittierter Zugangstoken (`rotateEventAccessToken`) und der Sperrung gestohlener Scanner-Geräte.

21. GEBÜHREN, AUSZAHLUNGEN & STEUERN

21.1 Derzeit keine Plattformgebühr. Zum Stand dieser Bedingungen erhebt die Betreiberin keine Plattformprovision auf Ticketverkäufe gegenüber Veranstaltern. Gebühren der Zahlungsdienstleister (Stripe, PayPal) werden vom jeweiligen Partner unmittelbar erhoben und vor der Auszahlung abgezogen.

21.2 Künftige Gebühren. Die Betreiberin kann Plattformgebühren zu einem späteren Zeitpunkt einführen. Die Einführung oder Erhöhung wird Veranstaltern mindestens 30 Kalendertage im Voraus per E-Mail und über das venued-dashboard angekündigt. Der Veranstalter kann das Veranstalter-Verhältnis vor Wirksamwerden der Gebühr durch Mitteilung an organizers@venued.eu beenden.

21.3 Auszahlungen. Auszahlungen erfolgen direkt durch Stripe und/oder PayPal an das verbundene Konto des Veranstalters nach den Auszahlungsplänen und Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Die Betreiberin garantiert keine Auszahlungstermine.

21.4 Steuer-Compliance. Der Veranstalter ist allein dafür verantwortlich, anfallende Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Vergnügungssteuer, GEMA-Gebühren oder sonstige öffentliche Abgaben im Zusammenhang mit seinen Events zu ermitteln, zu erheben, zu erklären und abzuführen. Nutzt der Veranstalter die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG), trägt er die Verantwortung für die Richtigkeit dieses Status und seine Folgen.

21.5 Steuer-Freistellung. Der Veranstalter stellt die Betreiberin von allen Ansprüchen, Bußgeldern oder Nachzahlungen der Finanzbehörden frei, die sich aus seinen Ticketverkäufen oder seinem Eventbetrieb ergeben.

22. VERANSTALTERHAFTUNG & FREISTELLUNG

22.1 Freistellung. Der Veranstalter stellt die Betreiberin sowie deren Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Rechtsnachfolger von allen Ansprüchen, Schäden, Bußgeldern, Strafen, Kosten und angemessenen Anwaltskosten frei, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit:
(a) dem Event selbst, einschließlich Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, Einlassverweigerung, Evakuierung oder sonstigen betrieblichen Vorfällen;
(b) dem Verstoß des Veranstalters gegen diese Bedingungen oder anwendbares Recht;
(c) unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Eventinhalten;
(d) der Verarbeitung von Teilnehmerdaten außerhalb der Tools der Betreiberin;
(e) Ansprüchen aus geistigem Eigentum oder Persönlichkeitsrechten aufgrund vom Veranstalter bereitgestellter Inhalte;
(f) Ansprüchen der Finanzbehörden (siehe § 21.5);
(g) Ansprüchen Dritter (insbesondere Teilnehmer) gegen die Betreiberin, die in der Sache aus dem Verhalten des Veranstalters oder dem Event selbst herrühren.

22.2 Versicherung. Der Veranstalter ist allein für den Abschluss einer angemessenen Veranstalter-Haftpflichtversicherung verantwortlich.

22.3 Höchstgrenzen und Carve-Outs. Die Freistellung nach § 22.1 ist nicht der Höhe nach begrenzt, soweit das deutsche zwingende Recht Freistellungsklauseln gegenüber Unternehmern nicht beschränkt; gesetzliche Grenzen gehen vor.

TEIL E. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

23. GEISTIGES EIGENTUM

23.1 IP der Betreiberin. Sämtliche Plattform-Software, Quellcode, Designs, Grafiken, Markenwerte, Marken (einschließlich "Venued" und des Venued-Logos), Datenbankstrukturen, Ranking-Algorithmen und Dokumentationen sind Eigentum der Betreiberin oder lizenzpflichtig an die Betreiberin. Mit diesen Bedingungen wird kein Plattform-IP an den Nutzer übertragen.

23.2 Lizenz an Nutzerinhalten. Der Nutzer behält das Eigentum an seinen Nutzerinhalten. Die Lizenz der Betreiberin nach § 6 ist keine Eigentumsübertragung.

23.3 Markennutzung. Die Verwendung von "Venued" oder des Venued-Logos durch Nutzer oder Veranstalter in Marketingmaterialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Betreiberin, ausgenommen rein sachliche Hinweise (z. B. "Hol dir dein Ticket auf Venued").

23.4 Reverse Engineering. Dekompilierung, Disassemblierung, Reverse Engineering, automatisiertes Scraping, Massenextraktion, Framing, das Scrapen von APIs oder der Aufbau konkurrierender Dienste auf Basis von Plattformdaten sind untersagt, soweit nicht ausdrücklich durch zwingendes Recht (z. B. § 69e UrhG zur Interoperabilität) zulässig. Klarstellend gelten die Verbote dieses Abschnitts für Nutzer und Veranstalter; sie beschränken nicht die eigene Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Tatsacheninformationen durch die Betreiberin für Kuratierte Einträge nach § 12A, die die Betreiberin im Einklang mit dem anwendbaren Recht und den Bedingungen der jeweiligen Quellen vornimmt.

24. PREMIUM-MITGLIEDSCHAFTEN (VENUED PLUS)

24.1 Das Abonnement. Venued Plus ist eine optionale kostenpflichtige Mitgliedschaft, die zusätzliche Funktionen des Dienstes freischaltet (das "Abonnement"). Das Abonnement wird auf wiederkehrender monatlicher Basis zu dem in der App beim Kauf angegebenen Preis angeboten (derzeit 4,99 EUR pro Monat, gegebenenfalls einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer). Die in Venued Plus enthaltenen Funktionen sowie der jeweils geltende Preis werden dem Nutzer vor dem Kauf angezeigt und können von der Betreiberin für künftige Abrechnungszeiträume nach § 24.6 angepasst werden. Das Abonnement steht nur Nutzern mit Vollkonto offen, die mindestens 18 Jahre alt sind.

24.2 Vertragsschluss und Abrechnung. Ein Abonnementvertrag kommt zustande, sobald der Nutzer den Kauf in der App bestätigt und das Zahlungsmittel des Nutzers über den Zahlungsdienstleister der Betreiberin (Stripe oder, soweit angeboten, PayPal) erfolgreich belastet wurde. Das Abonnement verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume gleicher Länge, die jeweils zu Beginn des Zeitraums abgerechnet werden, bis es gekündigt wird. Die Betreiberin speichert keine vollständigen Zahlungskartendaten; die Zahlung wird durch den Zahlungsdienstleister gemäß § 25 und der Datenschutzerklärung abgewickelt.

24.3 Kündigung und Verlängerung. Der Nutzer kann das Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in den App-Einstellungen oder per E-Mail an privacy@venued.eu kündigen. Mit der Kündigung verlängert sich das Abonnement nicht; der Zugang zu den Plus-Funktionen besteht bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums fort. Im Einklang mit § 312k BGB stellt die Betreiberin für elektronisch geschlossene Abonnements eine leicht zugängliche Kündigungsmöglichkeit ("Vertrag hier kündigen") bereit. Bereits für den laufenden Zeitraum gezahlte Entgelte werden bei ordentlicher Kündigung nicht erstattet, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte.

24.4 Widerrufsrecht (Verbraucher). Ein Abonnement ist ein Dienstleistungsvertrag mit 14-tägigem Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Verlangt der Nutzer ausdrücklich, dass die Betreiberin mit der Bereitstellung der Plus-Funktionen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt er, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung erlischt, so erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung (§ 356 Abs. 4 BGB). Widerruft der Nutzer nach Beginn, aber vor vollständiger Erbringung der Leistung, schuldet er einen verhältnismäßigen Betrag für die bereits erbrachte Leistung (§ 357 Abs. 8 BGB). Die gesetzliche Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular werden beim Kauf vorgelegt und sind unter https://www.venued.eu/about/withdrawal abrufbar.

24.5 Rechnungen. Die Betreiberin (als Verkäuferin des Abonnements) stellt Rechnungen über die Abonnemententgelte nach § 14 UStG aus. Klarstellend gelten die Vermittlungsregelungen in Teil C (insbesondere § 14) für den Ticketverkauf durch Veranstalter und nicht für das Abonnement, bei dem die Betreiberin Verkäuferin ist.

24.6 Preis- und Funktionsänderungen. Die Betreiberin kann den Abonnementpreis oder die enthaltenen Funktionen für künftige Abrechnungszeiträume ändern. Eine Preiserhöhung oder eine wesentliche Reduzierung der Funktionen wird dem betroffenen Nutzer mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per In-App-Mitteilung oder E-Mail mitgeteilt, verbunden mit dem Recht, vor Wirksamwerden der Änderung zu kündigen; kündigt der Nutzer nicht, gilt die Änderung ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.

24.7 Erhalt der Free-Stufe. Die Einführung oder Änderung von Venued Plus darf für sich genommen keine Funktion aus der Free-Stufe entfernen, die der Nutzer zum jeweiligen Zeitpunkt wesentlich nutzt, außer mit mindestens 30 Tagen Vorankündigung und Kündigungsmöglichkeit.

25. DIENSTE DRITTER

25.1 Abhängigkeit von Dritten. Der Dienst hängt von Drittanbietern ab, einschließlich aber nicht beschränkt auf: Google Cloud und Firebase (Hosting, Authentifizierung, Push-Benachrichtigungen, App Check), Stripe (Connect Express, Zahlungsabwicklung, optional Stripe Tax), PayPal (Commerce Platform), Apple Push Notification Service, Cloudflare (geplant für CDN/Proxy), Sentry oder gleichwertig (Fehlerüberwachung). Eine aktuelle Übersicht ist in Datenschutzerklärung § 7 verfügbar.

25.2 Ausfälle. Die Betreiberin haftet nicht für Ausfälle, Fehler, Mängel oder Datenverluste, die durch Drittanbieter verursacht werden, soweit die Betreiberin nicht die nach § 27 erforderliche Sorgfalt bei Auswahl oder Konfiguration des Anbieters außer Acht gelassen hat.

25.3 Bedingungen Dritter. Soweit ein Dritter dem Nutzer eigene Bedingungen auferlegt (insbesondere die Käufer- bzw. Verkäuferbedingungen von Stripe und PayPal), gelten diese zwischen Nutzer und Drittem zusätzlich zu diesen Bedingungen.

26. VERFÜGBARKEIT, WARTUNG & EINSTELLUNG

26.1 Kein SLA. Die Betreiberin verpflichtet sich nicht zu einem bestimmten Verfügbarkeits-, Latenz- oder Ausfallziel.

26.2 Wartung. Die Betreiberin kann jederzeit geplante und ungeplante Wartungen, Updates, Sicherheitskorrekturen und Migrationen durchführen. Ist eine geplante Wartung wesentlich für die Dienstverfügbarkeit, wird, wenn praktikabel, eine angemessene Vorankündigung gegeben.

26.3 Einstellung. Die Betreiberin kann den Dienst oder einzelne Funktionen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen per In-App-Mitteilung oder E-Mail einstellen. Während der Ankündigungsfrist können Nutzer ihre Daten gemäß Datenschutzerklärung § 10 exportieren.

27. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

27.1 Unbeschränkte Haftung. Die Betreiberin haftet unbeschränkt für:
(a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
(b) Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit (§ 309 Nr. 7 lit. a BGB);
(c) Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
(d) arglistig verschwiegene Mängel;
(e) Verletzung von der Betreiberin ausdrücklich übernommener Garantien.

27.2 Einfache Fahrlässigkeit. Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

27.3 Ausgeschlossene Kategorien. Vorbehaltlich § 27.1 haftet die Betreiberin nicht für:
(a) Handlungen oder Unterlassungen anderer Nutzer, Veranstalter, Teilnehmer oder Dritter, einschließlich Straftaten, Belästigungen, Diebstahl, Tätlichkeiten oder Unfällen vor, bei oder nach Events;
(b) Verhalten, Sicherheit, Inhalt, Richtigkeit oder Durchführung eines Events;
(c) Schäden oder Verluste bei Off-Plattform-Treffen zwischen Nutzern;
(d) finanzielle Schäden aus Verträgen zwischen Nutzer und Veranstalter (insbesondere Streitigkeiten um Ticketkäufe), die über die Rolle der Betreiberin als technische Vermittlerin hinausgehen;
(e) Datenverluste, die auf das Versäumnis des Nutzers zur Datensicherung oder auf Drittdienste nach § 25 zurückzuführen sind;
(f) mittelbare oder Folgeschäden, die nicht vorhersehbar und nicht vertragstypisch sind.

27.4 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs (höhere Gewalt), einschließlich Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Unruhen, Sabotage, behördlicher Anordnungen, Internet-Backbone-Ausfälle, Abschaltung von Drittplattformen sowie umfangreiche Infrastrukturausfälle.

27.5 Verjährung. Außer in Fällen des § 27.1 verjähren Ansprüche des Nutzers gegen die Betreiberin 12 Monate, nachdem der Nutzer Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Gesetzliche Verjährungsfristen, die vertraglich nicht verkürzt werden können, bleiben unberührt.

27.6 Zwingendes Recht bleibt unberührt. Diese Klausel beschränkt die Haftung nicht in Fällen, in denen eine solche Beschränkung nach §§ 307, 309 BGB oder anderem zwingenden Recht unwirksam wäre.

28. FREISTELLUNG DURCH DEN NUTZER

28.1 Allgemeine Freistellung. Der Nutzer stellt die Betreiberin von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die sich ergeben aus:
(a) Verstößen des Nutzers gegen diese Bedingungen;
(b) Verletzung von Drittrechten durch Nutzerinhalte (insbesondere Schutzrechte des geistigen Eigentums, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte);
(c) Verstößen gegen geltendes Recht;
(d) Missbrauch eines fremden Kontos, einer Plus-Eins-Berechtigung oder eines Tickets.

28.2 Mitwirkung. Die Betreiberin informiert den Nutzer unverzüglich über jeden freistellungspflichtigen Anspruch und bietet angemessene Mitwirkung. Die Betreiberin kann nach eigenem Ermessen die Verteidigung auf Kosten des Nutzers übernehmen.

29. KÜNDIGUNG

29.1 Kündigung durch den Nutzer. Der Nutzer kann diesen Vertrag jederzeit durch Kontolöschung in den App-Einstellungen oder per E-Mail an privacy@venued.eu kündigen. Der Löschvorgang sowie die 7-tägige Widerrufsfrist sind in Datenschutzerklärung § 9.2 beschrieben.

29.2 Außerordentliche Kündigung durch die Betreiberin. Die Betreiberin kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung kündigen, insbesondere bei wesentlichen Verstößen gegen § 7, wiederholten Verstößen gegen § 18 und Chargebacks im Sinne des § 17.4.

29.3 Ordentliche Kündigung. Die Betreiberin kann diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen.

29.4 Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung:
(a) endet die Lizenz nach § 6.1, vorbehaltlich der Verbreitungsregelungen in § 6.2;
(b) bleiben bereits ausgegebene und nicht annullierte Tickets gemäß den Bedingungen des Veranstalters gültig;
(c) wird eine laufende Bestellung über den jeweiligen Zahlungsdienstleister abgeschlossen;
(d) bestehen § 6.2 (Restlizenz), § 12A.5, § 14, § 17, § 22, § 23, § 27, § 28 und § 30 nach der Kündigung fort.

30. ANWENDBARES RECHT & STREITBEILEGUNG

30.1 Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben zwingende Verbraucherschutzregeln dieses Mitgliedstaats nach Art. 6 Rom-I-VO anwendbar.

30.2 Gerichtsstand. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München, Deutschland. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

30.3 EU-Online-Streitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Die Betreiberin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

30.4 DSA-Streitbeilegungsstelle. Für Streitigkeiten zur Inhaltsmoderation siehe ausschließlich § 8.4.

31. KONTAKT, BESCHWERDEN & MITTEILUNGEN

31.1 Allgemeiner Kontakt. legal@venued.eu (Recht); privacy@venued.eu (Datenschutz); security@venued.eu (Sicherheitsvorfälle); organizers@venued.eu (B2B / Veranstalter); Kontaktformular unter https://www.venued.eu/contact.

31.2 Reaktionsziele. Wir streben an, per E-Mail oder Kontaktformular eingehende Anfragen zügig zu bestätigen, in der Regel innerhalb eines Werktags. Meldungen rechtswidriger Inhalte oder von Rechtsverletzungen nach § 8 und § 12A.5 werden ohne unangemessene Verzögerung nach Maßgabe der dortigen Regelungen bearbeitet. Verbindliche gesetzliche Antwortfristen (etwa nach DSGVO oder DSA) gelten, soweit einschlägig, und gehen diesen angestrebten Zielen vor.

32. ÄNDERUNGEN DIESER BEDINGUNGEN

32.1 Änderungsrecht. Die Betreiberin kann diese Bedingungen im Rahmen der Grundsätze des § 308 Nr. 4 BGB sowie des § 313 BGB ändern.

32.2 Benachrichtigung. Wesentliche Änderungen werden Nutzern mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per In-App-Mitteilung oder E-Mail mit klarer Zusammenfassung und Link auf die neue Fassung mitgeteilt.

32.3 Annahme. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes nach dem Wirksamkeitsdatum gilt als Annahme der geänderten Bedingungen. Stimmt der Nutzer nicht zu, kann er den Vertrag vor Wirksamwerden gemäß § 29.1 kündigen.

32.4 Geringfügige Änderungen. Redaktionelle Änderungen (Tippfehlerkorrekturen, Klarstellungen ohne Auswirkungen auf Rechte und Pflichten, Aktualisierungen der Kontaktdaten) können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.

33. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

33.1 Gesamtvereinbarung. Diese Bedingungen, die Datenschutzerklärung und das Impressum bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Dienstes und ersetzen frühere Vereinbarungen zum gleichen Gegenstand.

33.2 Kein Verzicht. Die Nichtausübung oder verzögerte Ausübung eines Rechts durch die Betreiberin gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.

33.3 Abtretung. Der Nutzer kann Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Betreiberin abtreten. Die Betreiberin kann Rechte und Pflichten nach § 1.5 abtreten.

33.4 Salvatorische Klausel. § 3.4 gilt für alle Bestimmungen dieser Bedingungen.

33.5 Sprache und Inkrafttreten. Diese Bedingungen treten zum oben genannten Stichtag in Kraft. Frühere Fassungen werden unter https://www.venued.eu/de/terms/archive archiviert.